Was sind „Zusagen“ wert?
Ich stehe in Verhandlungen mit zwei potenziellen Arbeitgebern. Beide bieten mir Positionen, die mir ein bisschen zu „klein“ sind. Auf meine Frage hin hat eines der Unternehmen erklärt, mehr sei leider nicht möglich, das andere hat mir große Hoffnungen für die Zukunft gemacht, will aber nichts davon in den Vertrag aufnehmen. Was sind solche Zusagen wert?
Antwort:
Solche mündlichen Aussagen sind nur – gut gemeinte – unverbindliche Absichtserklärungen, mehr nicht!
Übrigens sind schriftliche – und damit verbindliche – Zusagen über spätere Beförderungen nicht üblich. Schließlich muss der neue Mitarbeiter sich ja erst einmal bewähren. Enthielte der Vertrag aber eine Klausel „Bewährung vorausgesetzt“, müsste der Arbeitgeber beweisen, dass der neue Mitarbeiter versagt hat. Und das will er nicht.
Es gibt sehr viele Angestellte, die sich bei mir über „nicht eingehaltene Zusagen“ beschweren. Mein Rat: Vertrauen Sie gar nicht erst darauf!
Kurzantwort:
Frage-Nr.: 1849
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 21
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2004-05-22