Auskunft durch frühere Chefs?
In einem Fachblatt für Personalchefs las ich: „Wenn ein Kandidat Ihr Interesse geweckt hat, sollten Sie sich immer absichern und seinen früheren Vorgesetzten anrufen. Von Chef zu Chef wird er Ihnen wertvolle Auskunft geben.“
Wenn ich mich bewerbe, muss ich mich doch auf Diskretion verlassen können. Aus einer ungekündigten Stellung heraus würde das doch meine derzeitige Situation gegenüber meinen Vorgesetzten denkbar verschlechtern. Ich halte das für einen absoluten Vertrauensmissbrauch.
Antwort:
Ein solcher Bewerber hat
a) einen potenziellen künftigen Chef (bei dem er sich bewirbt),
b) einen heutigen Chef (bei dem er in ungekündigtem Arbeitsverhältnis steht),
c) einen früheren Chef (aus einer Firma, von der er bereits ein Endzeugnis hat).
Sie haben den Rat fehlinterpretiert. Der heutige Chef war gar nicht gemeint. Den dürfte natürlich der Bewerbungsempfänger niemals anrufen!
Frage-Nr.: 1503
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 25
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2000-06-30