Bildungspause
Ich bin Dipl.-Ing., 30, seit zwei Jahren in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das in Kürze endet. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
Da meine Englischkenntnisse nicht ausreichend sind, möchte ich nach Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses einen achtwöchigen Sprachkurs im Ausland besuchen, seit einigen Monaten besuche ich bereits eine Abendschule.
Ist es ratsam, nach zwei Jahren Berufserfahrung eine „Fortbildungs-Pause“ einzulegen oder sollte ich mich um eine anschließende Weiterbeschäftigung in einem anderen Unternehmen bemühen?
Antwort:
Unser System fordert, daß Angestellte vom hochwertigsten Ausbildungsabschluß an eine ununterbrochene Beschäftigung bei einem oder mehreren Arbeitgebern bis zur Rente nachweisen. Diese Lückenlosigkeit gilt als Standard; Abweichungen davon fallen auf und müssen erklärt werden (und sie verderben der Regierung die Arbeitslosenstatistik!).
Ein Durchbrechen dieses Prinzips sollte möglichst vermieden werden – vor allem deshalb, weil man nicht weiß, was die Zukunft dem eigenen Lebenslauf noch alles an Überraschungen beschert.
Da bei echter Arbeitslosigkeit oft Bildungsmaßnahmen geradezu „gesucht“ werden, um nicht „ohne Beschäftigung“ in den Lebenslauf schreiben zu müssen, schließt man im Umkehrschluß aus Bildungsmaßnahmen gern auf „verdeckte Arbeitslosigkeit“, also seien Sie sehr vorsichtig damit.
Sofern aber Ihre Bemühungen um eine Anschlußposition scheitern, wäre der Sprachkurs wiederum deutlich besser als gar nichts.
Grundsätzlich gilt: Eine wunderschöne Zeit, um sich Sprach und Computerkenntnisse etc. anzueignen, ist das Studium. Jeder Student weiß doch, was heute gefordert wird und kann sich entsprechend darauf vorbereiten.
Wann immer eine Realisierungschance dafür gesehen wird, ist beispielsweise ein Auslandssemester im Studium eine ausgezeichnete Möglichkeit, Sprachkenntnisse zu erwerben bzw. zu verbessern. Selbst wenn die Studiendauer dadurch um ein Semester verlängert würde, lohnt sich diese Investition in die eigene Zukunft. Und ein solches Vorgehen würde innerhalb der entsprechenden Regel liegen, nach der bis Studienende manches erlaubt ist, danach aber härtere Anforderungen gelten.
Kurzantwort:
Ab Studienende ist unbedingt eine lückenlose Beschäftigung anzustreben. Für längere Sprachkurse o. ä. zwischen zwei beruflichen Engagements ist dabei kaum Raum.
Frage-Nr.: 1358
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 2
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 1999-01-21