Ich arbeite in einem „wenig vertrauenswürdigen Land“
In einer Ausgabe dieser Zeitung wurde in dieser Serie eine Frage zur Auslandstätigkeit abgedruckt, ein paar Seiten davor stand der Artikel „Deutsche gelten im Geschäftsleben als unkompliziert“. Seit einigen Monaten nun habe ich eine Anstellung in einem Land bekommen, das in jenem Artikel als „am wenigsten vertrauenswürdig“ geschildert wurde.
1. Sie nennen eine zweijährige Auslandstätigkeit als unproblematisch, andererseits raten Sie den ersten Arbeitsplatzwechsel frühestens nach drei Jahren an.
2. Wie würden Sie auf den Erhalt der Unterlagen eines Bewerbers reagieren, der in Italien („…sind am wenigsten vertrauenswürdig“) arbeitet?
3. Wie wird eine einjährige Arbeitssuche nach dem Studium später gewichtet?
4. Wie hoch schätzen Sie die Chancen ein, wenn bei meiner Bewerbung aus Italien auch noch ein Branchenwechsel angestrebt wird?
5. Wie handhaben Firmen die Reisekostenerstattung bei Bewerbungen aus dem Ausland? Sicher wirkt die Bewerbung schon aus diesem Grund abschreckend.
Antwort:
Den erwähnten Artikel kenne ich leider nicht.
Zu 1. Berufsanfänger wechseln leider häufig schon nach zwei Jahren. Ich rate ihnen, doch wenigstens(!) drei Jahre „auszuhalten“. Bei einer Auslandstätigkeit direkt nach dem Studium überwiegt „Ausland“ deutlich gegenüber „Tätigkeit“. Wichtig ist, daß man beruflich relevante Auslandspraxis sammelt, die Art der Tätigkeit ist in diesem Fall weniger wichtig als beim Start im Inland. Daher reichen hier auch zwei Jahre aus (alle diese Zahlenangaben sind natürlich nur Rahmenwerte).
Zu 2. Absolut nicht negativ, was das Land angeht. Ich sehe keine Nachteile gegenüber einem Bewerber aus den Niederlanden, Spanien, Frankreich oder Großbritannien. Natürlich muß man sehen, daß man später mit manchen Landessprachen vielleicht mehr anfangen kann als mit anderen. Aber Ihre Befürchtungen sind nicht gerechtfertigt.
Zu 3. Das ist durchaus ein kritischer Punkt. Vor allem dann, wenn andere es schneller schafften. Problematisch wird es, wenn später noch öfter beschäftigungslose Zeiten hinzukommen.
Zu 4. Ich sehe kaum eine Beeinträchtigung; siehe auch zu 1.
Zu 5. Das ist ein großes Problem! Ich kenne nicht alle Firmenrichtlinien, gehe aber von einer deutlichen „Zurückhaltung“ deutscher Firmen aus, Bewerber auf ihre Kosten aus dem Ausland anreisen zu lassen. Bekannt sind mir Regelungen, in denen „ab deutscher Grenze“ bezahlt oder angeboten wird, die längste in Deutschland mögliche Anreise zu vergüten. Häufig wird erwartet, daß der Bewerber eine ohnehin fällige Heimatreise so legt, daß sich eine Kombination mit einem Vorstellungstermin ergibt. Als Bewerber sollten Sie sensibel reagieren und irgend etwas in dieser Richtung aussagen („…bin ab … ohnehin in Deutschland …“).
Sollten Leser andere Erfahrungen mit Auslands-Reisekostenerstattungen gemacht haben, bitte ich um Hinweise.
Kurzantwort:
Bei der Auslandstätigkeit dominiert „Ausland“ gegenüber „Tätigkeit“.
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Frage-Nr.: 1126
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 44
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 1998-10-30