Vertriebsleiter zum Ende der Probezeit gekündigt
Antwort:
Sie haben zunächst bei dem jüngsten Arbeitgeberwechsel glücklos gehandelt (das ist bereits vorsichtig formuliert). Das Arbeitsklima beim alten Unternehmen hatte Ihnen schon nicht gefallen, beim neuen war es aus Ihrer Sicht noch viel schlimmer. Ob Ihnen so etwas früher schon einmal passiert ist, weiß ich nicht, aber allein diese Wiederholung ist ein bedenkliches Zeichen.Dann haben Sie, das geht aus einer anderen Stelle Ihrer hier etwas gekürzten Zuschrift hervor, diesen ganzen letzten Wechsel vollzogen, während Ihre Frau schwanger war. Das ist ein denkbar schlechtes Timing. Mit aller Vorsicht gesagt: Schwangere Ehefrauen sind oft nicht die besten Partner, wenn Arbeitsplatzwechsel des Ehemannes, drohende Umzüge und Verlust der eigenen wirtschaftlichen Existenz (Aufgabe der Selbstständigkeit) zur Debatte stehen. Um allzu engagierten Leserbriefen vorzubeugen: Es gibt ganz sicher auch anders denkende werdende Mütter, aber ich habe halt auch so meine Erfahrungen bzw. höre interessiert fremden Schilderungen zu.Dann aber gilt auch: Sie haben Ihren vorgesetzten Geschäftsführer intensiv beobachtet und geben ein differenziertes Urteil ab (das ich in Ihrem Interesse auch wieder gekürzt habe). Sie haben also während Ihrer Tätigkeit in der Probezeit diese Eindrücke von Ihrem Chef gewonnen. Warum haben Sie sich auf das Sammeln negativer Kriterien beschränkt, statt von Anfang an sensibel darauf zu reagieren?Sie schreiben: „Ich war zu selbstständig.“ Da „zu selbstständig“ kein absoluter Begriff ist, sondern von der individuellen Einschätzung der handelnden Personen abhängt, müsste Ihre Aussage heißen: „Schon früh merkte ich, dass ich nach den Maßstäben meines Chefs viel zu selbstständig vorging und mir damit sein Missfallen zuzog.“ Und dann wäre es an Ihnen gewesen, durch Änderung Ihres Verhaltens etwas dagegen zu tun. Sie haben es an Sensibilität fehlen lassen. Und Sie haben versucht, die Firma glücklich zu machen – die Ihnen jetzt nicht hilft. Um den Chef hätten Sie sich kümmern sollen.Mit aller gebotenen Vorsicht will ich mich dem nähern, was ich für einen Kern des Problems halte: Sie sind Staatsbürger eines weit entfernten Landes mit anderer Struktur und Kultur. Sie sind dort aufgewachsen und geprägt worden, haben dort studiert, in der Region gearbeitet, waren kurz zu einem Zweitstudium in Deutschland, haben dann wieder in der Heimat gearbeitet und sind seit knapp zehn Jahren beim dritten Arbeitgeber in Deutschland tätig, davon haben Ihnen zwei beim Thema „Arbeitsklima“ nicht zugesagt.Ich beobachte ähnliche Konstellationen seit vielen Jahren. Meine Erkenntnisse daraus: Deutschland ist ein schwieriges Land, das gerade in Fragen der beruflichen Tätigkeit für Ausländer aus anderen Kulturkreisen oft schwer zu „packen“ ist. Das wirkt sich kaum, eine vergleichbare Studienqualifikation vorausgesetzt, auf Sachbearbeiter-Ebene im ausführenden Bereich aus, erweist sich aber oft bei gehobenen verantwortlichen Positionen als „Störfaktor“. Wenn man dann noch an einen „typisch deutschen“ (lassen wir das einmal so stehen) höheren Vorgesetzten gerät, können durchaus schwer vereinbare Temperamente, Verhaltensweisen und Erwartungen aufeinanderprallen. Zu wessen Lasten das vorrangig geht, ist klar.Keinesfalls möchte ich missverstanden werden: Hier steht nicht die Schuldfrage zur Diskussion. Ich teile lediglich meine Beobachtungen aus vielen Berufsjahren mit, die da lauten: Auf solche Probleme stoßen entsprechende Mitarbeiter öfter, wenn sie hierarchisch aufsteigen – bei Mittelständlern in der deutschen Provinz öfter als bei international aufgestellten Großkonzernen.Sagen wir es so: Wer „anders“ (kein Werturteil) geprägt ist durch Elternhaus, Schule, Kindheit, Studium und erste berufliche Praxis, läuft Gefahr, auch „anders“ (ebenfalls kein Werturteil) zu denken und zu handeln. Das beinhaltet ein Risiko, gegen das er etwas tun muss.Zu Ihrer Frage 2: Nein, die Wahrheit eignet sich – wie so oft – nicht für den Bewerbungsprozess. Sie brauchen rein sachliche, von Ihrer Person unabhängige Gründe, die Sie anführen müssen.Und Sie vermuten richtig: Die Eigenkündigung eines Mitarbeiters, der noch keinen neuen Job hat und also „auf eigenen Wunsch in die Arbeitslosigkeit“ geht, ist ein Fehler, der den Marktwert stark belastet.
Kurzantwort:
Frage-Nr.: 2893
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 26
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2017-06-29
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