Freistellung eingestehen?
Mir wurde betriebsbedingt gekündigt, ich bin bis zum Ausscheidetermin in drei Monaten freigestellt. Muss ich diese Freistellung im Bewerbungsprozess angeben?
Antwort:
Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses dürfen Sie im Anschreiben formulieren: „Ich bin als … tätig“, im Lebenslauf entsprechend: „Seit 01.01.1998: Müller & Sohn …“ Die Kündigung und die Freistellung brauchen Sie bis dahin nicht zu erwähnen.
Im Vorstellungsgespräch antworten Sie auf direkte und indirekte Fragen wahrheitsgemäß. Indirekt wäre: „Was für eine Kündigungsfrist haben Sie?“ Dann dürfen Sie nicht einfach aus Ihrem Vertrag zitieren, sondern müssten mindestens die Kündigung erwähnen. Fragt niemand, müssen Sie im ersten Gespräch auch nichts dazu aussagen.
Aber: Unterschreiben Sie keinen neuen Vertrag, ohne dass der neue Arbeitgeber weiß (von Ihnen!), dass Ihnen gekündigt wurde und Sie freigestellt sind. Auch wenn er nicht gefragt hat! Ich habe schon Arbeitgeberkündigungen in der Probezeit wegen dieses Versäumnisses erlebt („Zu Ihnen haben wir kein Vertrauen, Sie hätten uns das sagen müssen“).
Das Prinzip dabei: Erst die positiven Aspekte wirken lassen, die Offenbarung negativ wirkender Details so weit wie möglich nach hinten im Prozess schieben – „vorn“ schaden sie mehr als „hinten“. Aber keine Fakten verschweigen, die für den neuen Partner hätten entscheidungsrelevant sein können.
Frage-Nr.: 1780
Nummer der VDI nachrichten Ausgabe: 33
Datum der VDI nachrichten Ausgabe: 2003-08-14
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