Härtere Gesetze für Manager
Die Bundesregierung, aber auch die Opposition wollen mit mehreren Gesetzen Manager stärker haften lassen. Zwei wesentliche Schritte sind geplant:
Umag, das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts, setzt die Beschwerdehürde von Aktionären gegen das Management herunter. Anteilseigner sollen nach Umag künftig schon gemeinsam vor Gericht ziehen können, wenn sie zusammen 1 % des Grundkapitals oder 100 000 € € €.
KapInHaG: Mit dem überarbeiteten Entwurf des Kapitalmarktinformations-Haftungsgesetzes können die Anleger in Zukunft nicht nur das Unternehmen verklagen, sondern zusätzlich das Privatvermögen einzelner Manager ins Visier nehmen. Falsche Ad-hoc-Meldungen, unbedacht ausgeplauderte Unternehmensdetails oder falsche Aussagen während der Hauptversammlung sollen die Manager Strafen kosten, die bis zu vier Bruttojahreseinkommen kosten können. Nach Ansicht von Juristen geht dieser Entwurf weit über das hinaus, was derzeit auf EU-Ebene diskutiert wird. Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein plant eine Kollektivhaftung für Manager und Aufsichtsräte.
Das verschärfte Haftungs-Risiko von Managern ist übrigens weitgehend versicherbar – über Directors&Officers (D&O)-Policen. Deren Prämien steigen allerdings mit der gesetzlichen Verschärfung. ro