Gewerbe-An- und Abmeldung mit Hindernissen
Die Deutschen versinken in Bürokratie. Deshalb helfen die VDI nachrichten Wirtschaftsminister Wolfgang Clement bei seinen Entbürokratisierungsplänen. Seit November veröffentlichen wir wöchentlich ein Beispiel für bürokratische Auswüchse und Ungereimtheiten. Im folgenden Fall schildert ein Ingenieur aus dem Allgäu sein Problem mit dem Gewerbegesetz.
Ich bin geschäftsführender Teilhaber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die bisher ausschließlich ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtungen erzielte. Kürzlich hatte die GbR eine kleine Photovoltaik-Anlage errichtet, die Strom ins öffentliche Netz einspeist. Dieser Strom wird im Rahmen des Gesetzes über erneuerbare Energiequellen vergütet, das heißt: es entstehen Einnahmen aus Gewerbetätigkeit.
Das hiesige Gewerbeamt und ich waren zunächst der Meinung, dass hierfür eine Gewerbeanmeldung notwendig sei. Deshalb beantragte ich im Namen der GbR einen Gewerbeschein, den ich nach Einzahlung der Gebühr auch prompt erhielt, allerdings nur auf mich persönlich und nicht auf die GbR ausgestellt. Das Gewerbeamt war nämlich der Meinung, dass per Gesetz alle Teilhaber einen Gewerbeschein beantragen müssten.
Diesem Ansinnen widersetzte ich mich, worauf das Gewerbeamt Zwangsmaßnahmen androhte. Ich argumentierte, dass es sich um Bagatelle-Einnahmen handelte, dass nie Gewerbesteuer anfallen würde und dass dem Gewerbeamt die Teilhaber der GbR, darunter eine Erbengemeinschaft, gar nicht bekannt wären außerdem sei durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs eine GbR inzwischen rechtsfähig geworden.
Kurz bevor der Streit eskalierte, konnte ich über meinen Steuerberater in Erfahrung bringen, dass der Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen überhaupt nicht anmeldepflichtig wäre. Diese Tatsache war dem Gewerbeamt nicht bekannt gewesen, wurde mir von diesem nachträglich aber bestätigt. Als ich darauf hin meine Anmeldung zurückziehen wollte, verlangte das Gewerbeamt eine Gebühr für die Abmeldung des Gewerbes, das gar nicht anmeldepflichtig (!) war und noch nicht einmal richtig angemeldet war, weil sich angeblich ja jeder einzelne Teilhaber hätte anmelden müssen.
Dieser Vorfall ist sicher nicht weltbewegend, spiegelt aber treffend unsere maßlos überzogenen Verwaltungsstrukturen wider. Die Beamtin selbst, mit der ich zu tun hatte, war nett, kompetent und ist nur nach dem Gesetz vorgegangen. Wenn sie einen Job sucht, würde ich die Dame sofort einstellen. Wi/elb
Wenn Sie auch schlechte Erfahrungen mit Bürokratie gemacht haben, dann schreiben Sie uns!
relbers-lodge@vdi-nachrichten.com
Ein Beitrag von: