Kassenwechsel ohne Probleme
Mit Beginn des Monats September steigt in den Verwaltungen der gesetzlichen Krankenkassen die Nervosität. Zum Monatsende können gesetzlich Versicherte ihrer bisherigen Krankenkasse kündigen.
Der 30. September ist Stichtag für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihre Kasse wechseln wollen. Das kann sich lohnen: Wer beispielsweise im Westen 6000 DM im Monat verdient und von der Techniker Krankenkasse (TK) in die preisgünstigere Bundesinnungskrankenkasse Gesundheit (BIG) wechselt, spart knapp 400 DM im Jahr. Und auch der Arbeitgeber freut sich über eine Ersparnis in gleicher Höhe.
Grundsätzlich hat es der Gesetzgeber dem Versicherten leicht gemacht: Die gesetzlichen Kassen haben zu mehr als 95 % identische Pflichtleistungen und unterscheiden sich im Wesentlichen durch den Beitragssatz und ihr schlankeres oder dichteres Filialnetz. Die Kassen können niemanden wegen seines hohen Alters oder möglicher Vorerkrankungen ausschließen. Aus einem Angebot von bundesweit mehreren hundert Krankenkassen können die Versicherten wählen: Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist , also pro Monat mehr als aktuell 6450 DM im Westen oder 5325 DM in den neuen Ländern verdient, kann jederzeit seiner Kasse kündigen und in eine andere eintreten. Dieses Recht haben alle Versicherten auch nach Beitragserhöhungen. Pflichtversicherte mit Monatseinkommen bis 6450/5325 DM können einmal jährlich zum Ende September ihrer Kasse kündigen. Ein Risiko, ohne Versicherungsschutz dazustehen, gibt es nicht – denn wenn, aus welchen Gründen auch immer, der Eintritt in die neu gewählte Kasse nicht gelingt, muss die alte Kasse ihr Mitglied weiterversichern.
Das Angebot an Krankenkassen ist bunt. Als „Preisbrecher“ sehen sich viele Betriebskrankenkassen (BKK). Einen Beitragssatz von nur 10,5 % stellt zum Beispiel die regional auf Westfalen-Lippe begrenzte BKK Kissing aus Menden im Sauerland in Rechnung. Die großen traditionellen Ersatzkassen mit ihrem bundesweiten Filialnetz wie die Techniker Krankenkasse, die Barmer Ersatzkasse oder die DAK kassieren erheblich höhere Beiträge: Die Techniker verlangt 13,2 % in Ost und West, die Barmer 13,9 % und die DAK 13,8 %. Andere Kassen, wie die Innungskrankenkassen (IKK) Westfalen-Mitte, haben sogar eine Beitragserhöhung auf 14,2 % angekündigt. Beim Wechsel von einer extrem teuren in eine extrem billige Kasse lassen sich also monatlich mehr als 100 DM sparen, die jeweils zur Hälfte dem Arbeitgeber und dem Versicherten zufließen. Ein Beispiel: Die Barmer verlangt als Höchstbeitrag 896,55 DM monatlich, die BKK für Heilberufe dagegen nur 767,55 DM.
Bei der Qual der Wahl sollten Versicherte ihr persönliches Anforderungsprofil erstellen, raten die Verbraucherverbände. Ein wesentliches Kriterium sollte sein, ob der Versicherte auf ein flächendeckendes – und damit teures – Filialnetz angewiesen ist, oder aber ob ihm der Kontakt über Telefon, Fax oder E-Mail ausreicht. Die Bundesinnungskasse Gesundheit (BIG/Dortmund) beispielsweise unterhält keine Niederlassungen und ist nur per Telefon oder auf elektronischem Weg zu erreichen – dies aber rund um die Uhr und an jedem Tag. Die BIG sieht sich als Direktkrankenkasse und hat diesen Begriff rechtlich schützen lassen. Die Zusatzleistungen, die die Kassen aus ihrem „freien“, also nicht gesetzlich festgeschriebenem Katalog erbringen, können im Einzelfall ebenfalls wichtig sein. Für freiwillig versicherte Selbstständige etwa ist die Zusage wichtig, dass eine Krankengeldzahlung durch die Kasse ab dem ersten Krankheitstag erfolgt.
Die Verbraucherzentrale NRW hat in einem Merkblatt die wesentlichen Punkte zur Krankenkassenwahl zusammengefasst und eine Liste von Kassen mit ihren Beitragssätzen in Ost und West zusammengestellt. Außerdem ist aufgeführt, welche Kasse nur regional begrenzt Mitglieder aufnimmt. Die Liste kann per Fax-Abruf unter der Nummer 01905/100 101090 abgerufen werden (Kosten: 1,21 DM je Minute).
Wer über die Beitragsbemessungsgrenzen von monatlich 6450 DM im Westen und 5325 DM im Osten verdient, kann auch in eine private Krankenversicherung wechseln. Diese lockt vor allem jüngere Mitglieder mit günstigen Tarifen bei gleichzeitiger Behandlung als Privatpatient. Die Verbraucherzentrale rät allerdings zu einer kritischen Bestandsaufnahme: Dieser Kassentyp lohne vor allem für besserverdienende Männer und Frauen, die ein Leben lang Single bleiben und Teile der eingesparten Krankenkassen-Beiträge für das Alter aufsparen würden. Wenn der Versicherte nämlich heiratet und Kinder bekommt, müssen alle Mitglieder seiner Familie einzeln versichert werden. Die Krankenversicherung verteuert sich, so wie auch mit zunehmendem Alter der Versicherten die Beiträge deutlich steigen. MARTIN ROTHENBERG
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