Extrabeitrag für Kinderlose zur Pflegeversicherung
Die Bemessungsgrenzen steigen, bis zu denen Beiträge für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden. Kinderlose werden bei der Pflegeversicherung und alle Versicherten ab Juli 2005 bei der Krankenversicherung stärker zur Kasse gebeten.
Insgesamt verteuert sich die soziale Absicherung – bei einem in der Techniker Krankenkasse Versicherten – zum Jahreswechsel um monatlich maximal 9,41 €. Dieselbe Summe muss sein Arbeitgeber zusätzlich bezahlen. Wer weniger als 4350 € (Ostdeutschland: 3487,50 €) im Monat verdient, bekommt 2005 die Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sogar zum Preis von 2004. Die Beitragssätze der verschiedenen Kassen bleiben nämlich stabil. Verändert werden nur die Bemessungsgrenzen: Bei der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze moderat um 37,50 € auf 3525 €. In Ostdeutschland liegen ab 2005 die Grenzwerte für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 4400 €, in Westdeutschland bei 5200 € im Monat. Beide Beitragbemessungsgrenzen wurden vom Gesetzgeber um je 50 € angehoben.
Diese relative Stabilität der Beiträge wird allerdings durch zwei weitere Abgaben verteuert. So müssen ab Januar alle, die zwischen 24 und 65 Jahre alt sind und keine Kinder haben, einen Aufschlag auf die Pflegeversicherung von 0,25 %-Punkten zahlen. Damit sollen Familien gegenüber Kinderlosen besser gestellt werden. Maximal verteuert der Aufschlag für Kinderlose die Pflegeversicherung um weitere 8,81 € im Monat.
Ab Juli 2005 muss jeder gesetzlich Versicherte für Zahnersatz und Krankengeld allein aufkommen. Das Verfahren ist kompliziert: Zum 1. Juli werden die Krankenkassen – darunter die Techniker Krankenkasse (TK) die allgemeinen Beitragssätze für die Krankenversicherung um 0,9 %-Punkte senken, weil sie Zahnersatz und Krankengeld nicht mehr bezahlen. Die TK verlangt dann (den heutigen Beitragssatz unterstellt) 12,8 % statt bislang 13,7 % Beitrag. Dieser Beitrag wird wie bisher hälftig vom Versicherten und von seiner Firma übernommen. Beide zahlen dann je 6,4 % statt zuvor je 6,85 %. Bei einem Monatsverdienst von 3000 € werden ab 1. Juli statt jeweils 200,55 € nur noch 192 € für Arbeitnehmer und Arbeitgeber fällig. Beide sparen somit 8,55 €. Anschließend muss der Versicherte ab Juli 2005 einen zusätzlichen 0,9 %-Punkte-Beitrag bezahlen. Diese 0,9 %-Punkte werden auf die 6,4 % aufgeschlagen und an die Krankenkasse überwiesen, die wie bisher die Kosten für Zahnersatz und Krankengeld abwickelt. Diese 0,9 % Zusatzbelastung entsprechen beim Verdienst von 3000 € weiteren 27 €. Insgesamt zahlt der Versicherte ab Juli 2005 dann 219 € oder aber 13,50 € mehr als zuvor. Damit verteuert sich sein individueller Beitrag um rund 6 % ab Juli 2005.
MARTIN ROTHENBERG