Das sagt der Arbeitsrechtler 25.05.2020, 10:31 Uhr

Recht auf Home-Office: Altmaier gegen „staatliche Gängelei“

Die Corona-Pandemie hat viele Arbeitnehmer mit ihren Aufgaben ins Home-Office geschickt. Der Küchentisch ist für viele Menschen immer noch das Büro. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plädiert für eine freie Wahl, ob Arbeitnehmer zu Hause oder im Büro tätig sein wollen. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ist dagegen. Kommt das Recht auf Home-Office?

Frau im Home Office

Haben wir bald ein Recht auf Home Office?

Foto: panthermedia.net/londondeposit

Im Herbst soll ein entsprechendes Gesetz vorliegen. Hubertus Heil will Arbeitnehmern die Wahl geben, ob sie ins Büro fahren oder vom heimischen Wohnzimmer aus arbeiten. Home-Office bieten zwar schon viele Unternehmen an, doch ein Recht auf Heimarbeit gibt es nicht. Das soll sich nun ändern. Auslöser ist die Corona-Pandemie, die gezwungenermaßen die Digitalisierung in Betrieben vorangetrieben hat. 

Laut einer Umfrage des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ist jeder dritte Beschäftigte in der Corona-Krise ins Home-Office gewechselt. 35 % gaben in der ersten Aprilhälfte an, von zu Hause aus zu arbeiten. Vor der Corona-Krise haben nur 12 % gelegentlich oder immer den heimischen Schreibtisch genutzt, so das Institut.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Stadtwerke München GmbH-Firmenlogo
Bauingenieur*in / Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d) Stadtwerke München GmbH
München Zum Job 
DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gemeinnützige GmbH-Firmenlogo
Techniker / Mitarbeiter technischer Dienst (m/w/d) DRK-Blutspendedienst Nord-Ost gemeinnützige GmbH
C. Josef Lamy GmbH-Firmenlogo
Projektingenieur (m/w/d) Fertigungstechnik C. Josef Lamy GmbH
Heidelberg Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern-Firmenlogo
Projektingenieur im Brückenbau für Neubau-, Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Kempten Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern-Firmenlogo
Abteilungsleitung Grunderwerb, Liegenschaftsverwaltung (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Kempten (Allgäu) Zum Job 
LVR-Klinik Köln-Firmenlogo
Ingenieurin / Ingenieur der Fachrichtung Versorgungstechnik / Technische Gebäudeausrüstung (m/w/d) LVR-Klinik Köln
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Teamleitung (m/w/d) Straßenbau Die Autobahn GmbH des Bundes
Darmstadt Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Projektingenieur/in Planung Ingenieurbauwerke Die Autobahn GmbH des Bundes
Darmstadt Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur Konstruktiver Ingenieurbau/Brückenbau (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Gelnhausen Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur (w/m/d) Fachrichtung Straßenbau Die Autobahn GmbH des Bundes
Darmstadt Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Experte Brückenprüfung (m/w/d) in unserer Niederlassung West Die Autobahn GmbH des Bundes
Montabaur Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur/in als Bauwerksprüfer (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Darmstadt Zum Job 
über maxmatch Personalberatung GmbH-Firmenlogo
Projektingenieur / Fachplaner / Systemplaner Elektrotechnik (m/w/d) über maxmatch Personalberatung GmbH
Stuttgart, München, Ulm, Rosenheim Zum Job 
Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF)-Firmenlogo
Ingenieur (m/w/d) in der Lieferantenbetreuung Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF)
Karlstein Zum Job 
Pinck Ingenieure Consulting GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Projektingenieur Raumlufttechnik (m/w/d) Pinck Ingenieure Consulting GmbH & Co. KG
Hamburg Zum Job 
Pinck Ingenieure Consulting GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Projektingenieur (m/w/d) Elektrotechnik Pinck Ingenieure Consulting GmbH & Co. KG
Hamburg Zum Job 
Cargill Deutschland GmbH-Firmenlogo
Maintenance Manager (m/w/d) Cargill Deutschland GmbH
Salzgitter Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur (m/w/d) konstruktiver Ingenieurbau/Brückenbau Die Autobahn GmbH des Bundes
Darmstadt Zum Job 
RITTAL GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Business Development Manager (m/w/d) Energietechnik RITTAL GmbH & Co. KG
Herborn Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Teamleitung (m/w/d) Vergabestelle Bauleistungen Die Autobahn GmbH des Bundes
Montabaur Zum Job 

Was soll das Home-Office-Gesetz ermöglichen?

Der Bundesarbeitsminister plant, dass Arbeitnehmer wählen können, ob sie einen oder zwei Tage oder aber die ganze Woche von zuhause aus arbeiten möchten. Damit die Arbeit nicht zu sehr in das Privatleben der Menschen eindringt, soll es eine klare Regelung zum Feierabend geben und dieser soll nicht erst um 22 Uhr eingeläutet werden. Heil betont aber, dass er Home-Office nicht erzwingen will. Bereits Anfang 2019 nahm der Bundesarbeitsminister einen Anlauf, das Recht auf Home-Office einzuführen.

Plötzlich Home-Office: Wie Sie in Zeiten von Corona produktiv bleiben

Olaf Scholz, Vizekanzler, steht dem Recht auf Home-Office ebenfalls positiv gegenüber. Die neue Arbeitsfreiheit und die digitalen Möglichkeiten seien Errungenschaften, die auch nach der Corona-Krise niemand mehr missen möchte. Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt hält es ebenfalls für überfällig, dass Home-Office nicht länger ein Privileg für Wenige sein soll. Jeder, der Home-Office wolle und bei dem es der Arbeitsplatz zulasse, soll Heimarbeit wählen können. 

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sieht das dagegen völlig anders.

„Wir brauchen vor allem weniger Bürokratie, nicht immer neue staatliche Garantien“, sagte Altmaier der Deutschen Presse-Agentur.

„Ich bin überzeugt, dass viele Betriebe von sich aus mehr Home-Office ermöglichen, aber es passt eben nicht überall, vor allem wenn der direkte Kontakt zu Kunden und Mitarbeitern notwendig ist“, sagte Altmaier. „Staatliche Gängelei wäre grundfalsch“, so der Wirtschaftsminister. Die Frage ist nun eher, was kann nach der Corona-Krise besser gemacht werden? Löst ein Recht auf Home-Office zum Beispiel die Herausforderungen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren?

Recht auf Home-Office: Das sagt der Arbeitsrechtler

Was sagen Arbeitsrechtler zu den Plänen? „Es steckt ein Rechtsanspruch auf Home-Office drin, das heißt Arbeitgeber müssten Leute nach Hause gehen lassen. Das ist natürlich vielen Arbeitgebern ein Dorn im Auge. Da schwingt auch das alte Vorurteil mit, dass die Leute zuhause ja nicht arbeiten. Durch Corona hat das ganze Thema einen weiteren Aufschwung erfahren. Meine Prognose ist, dass das politisch nicht durchsetzbar ist, obwohl es legitim ist, dass Hubertus Heil das Gesetz durchbringen möchte“, so Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences. Vor allem Eltern haben aktuell mit großen Herausforderungen zu kämpfen, da  Schüler, die sich nicht in Abschlussklassen befinden, im sogenannten Home-Schooling sind und Kitas immer noch für die breite Masse geschlossen haben. „Home-Office und Kindererziehung schließt sich aus. Erklären Sie mal einem kleinen Kind, dass Mama und Papa zuhause sind, aber keine Zeit für es haben. Wenn ich zuhause arbeite, muss die Kindererziehung auf jeden Fall anders geregelt sein, sodass ein konzentriertes Arbeiten auch möglich ist“, erklärt Wedde. 

Peter Wedde  hat in den 80er Jahren als einer der ersten eine Doktorarbeiten zu diesem Thema geschrieben. Damals sprach man noch von „Elektronische Fernarbeit / Telearbeit“. Interessant ist, dass die Probleme, die sich sowohl auf der rechtlichen wie auf der tatsächlichen Ebene schon vor Jahrzehnten abgezeichnet haben, bis heute weitgehend ungelöst sind. Wie ist das zum Beispiel mit Arbeitsunfällen zuhause? „Wenn sich zum Beispiel während der Arbeit in den eigenen vier Wänden ein Arbeitnehmer schwer verletzt, dann ist die Berufsgenossenschaft auch stark am eruieren, ob das jetzt unter Arbeit fällt oder nicht, wenn ich mich in der Kaffeeküche verletzte oder im Treppenhaus des Wohnhauses“, gibt der Professor zu bedenken. Ein anderes Thema ist die Verfügbarkeit des privaten Netzes. Wenn für einen längeren Zeitraum kein WLAN bereit steht, kann der Streit schon beginnen. Wer kommt für den Arbeitsausfall auf? Steht das Firmennetz hingegen nicht bereit und der Arbeitnehmer kommt via VPN nicht auf wichtige Daten auf dem Server, ist es eindeutig, dass das Betriebsrisiko beim Arbeitgeber liegt und die Arbeitszeit trotzdem zu zahlen ist. „Aber setzen Sie so ein Szenario mal aus dem Home-Office gegen den Arbeitgeber durch“, stellt Wedde in den Raum. 

Im Home-Office verschwimmen die Arbeitszeiten zudem recht schnell mit dem Privatleben. Am Abend noch eben ein Angebot finalisieren, wenn die Kinder im Bett sind ein typisches Szenario. „Viele Arbeitnehmer fühlen sich ihrem Arbeitgeber ja auch verpflichtet und erledigen Aufgaben eben mal schnell noch, wenn es abends mehr Ruhe gibt. Sie nehmen aber gar nicht wahr, dass sich daraus Probleme hinsichtlich der Versicherung ergeben können. Mit einem gebrochenen Bein arbeitsunfähig zu sein und dennoch schnell zur Videokonferenz zu eilen und dabei zu stürzen, ist ebenfalls aus versicherungsrechtlicher Sicht ebenfalls keine gute Situation“, erzählt Wedde. 

Dennoch geht der Jurist davon aus, dass die Corona-Krise dazu beiträgt, dass sich die Akzeptanz von Home-Office erhöht. Vieles was jetzt gut geklappt hat, kann durchaus fortgeführt werden. „Es wird sicher ein Gesetz zu Home-Office geben, aber vermutlich ohne zwingenden Rechtsanspruch. Manche Arbeitgeber werden sich darauf einlassen, andere nicht, was wiederum zu Ungleichheit führen kann.“ „Wenn da wirklich das Wort “Zwang” drin steht, wird das Gesetz auf massiven Widerstand von Arbeitgebern stoßen. Besser wäre es, wenn Betriebe wirklich überzeugt sind von den Regelungen“, so die Prognose des Arbeitsrechtlers.

Das sagt der Arbeitgeberverband

15 Tage Home-Office-Anspruch im Jahr oder spontan zu Hause bleiben, wenn keine Termine anstehen: Solche Regelungen kennt man aus der ohnehin schon digitalisierten Agenturbranche oder in der Start-up-Szene. Doch wie sehen Konzerne oder Ämter das angedachte Recht auf Home-Office?

Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, denkt, dass ein Recht auf Home-Office Wachstum und Flexibilität von Unternehmen einschränke. Kundenservice und betriebliche Belange würden entscheiden, wo Home-Office möglich sei. 

Lesen Sie auch:

Diese Rechte und Pflichten müssen Sie im Home-Office bearbeiten

Strom sparen im Home-Office

Die wichtigsten Vor- und Nachteile des Home-Office

Ein Beitrag von:

  • Sarah Janczura

    Sarah Janczura

    Sarah Janczura schreibt zu den Themen Technik, Forschung und Karriere. Nach einem Volontariat mit dem Schwerpunkt Social Media war sie als Online-Redakteurin in einer Digitalagentur unterwegs. Aktuell arbeitet sie als Referentin für Presse und Kommunikation beim VDI e.V.

Themen im Artikel

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.