28.07.2006, 00:00 Uhr

Aktion statt Auszeit nach Kündigung

Nach einer Kündigung sollte man nicht in einem Loch versinken, sondern handeln!

Nach einer Kündigung sollte man nicht in einem Loch versinken, sondern handeln!

Foto: panthermedia.net/DOC-Photo

Nicht schlecht staunte ein langjähriger Projektmanager aus der Zulieferbranche, als ihm am ersten Urlaubstag per Einschreiben die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses ins Haus flattert. Dem technischen Leiter eines mittelständischen Chemieunternehmens blickte der geschäftsführende Gesellschafter immerhin noch fest ins Auge, als er ihm die Kündigung überreichte. Der Gedanke an seine drei noch nicht schulpflichtigen Kinder ließen dem promovierten Verfahrenstechniker allerdings schon die Knie schlottern. Wie aus heiterem Himmel wird die Kündigung aber eher selten ausgesprochen. Meist signalisieren typische „Frühwarnindikatoren“ wie es um das Arbeitsverhältnis steht.

Wichtig ist es, Ruhe zu bewahren und mit dem Arbeitgeber im konstruktiven Dialog zu bleiben. Emotionale Ausbrüche dienen sicherlich als Ventil, führen aber zum Bruch. Solange Dialogbereitschaft besteht, können ein angemessener Ausstieg aus dem Job, Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitgeber und der Inhalt des Arbeitszeugnisses möglicherweise noch beeinflusst werden. Wer Fragen zu Rechtmäßigkeit der Kündigung, Kündigungstermin, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeugnis hat, sollte auf jeden Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen: Gut informiert kann man sich dann persönlich und friedlich mit dem Arbeitgeber auf eine Lösung einigen.

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Führungskräfte tragen sich oftmals mit dem Gedanken, zunächst die Vergangenheit aufzuarbeiten. Wird dann verkehrte Hilfe in Anspruch genommen, kann dies schnell zu einer persönlichen Bankrotterklärung führen. So erging es dem gekündigten, langjährigen Technischen Leiter. In der psychologischen Beratung erfuhr er, dass er eigentlich nicht der geborene Ingenieur sei. Sein Job machte ihm zwar immer Spaß, jetzt aber hatte er bei der Suche ein Problem mehr. Um das angeknackste Selbstbewusstsein wieder aufzubauen, brauchte er weitere bezahlte Unterstützung.

Keinesfalls zu unterschätzen sind Negativstimmungen, die bei absichtlich genommener Auszeit im privaten Umfeld aufkommen. Nicht selten schwindet das Vertrauen der Familie, Freunde distanzieren sich. Sicherlich braucht jeder einige Tage, die Wunden zu lecken. Danach ist dann aber Eile bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz angesagt. Mit jedem Tag, der ohne zielgerichtete Bewerbungsaktivitäten verstreicht, wird wertvolle Zeit verschenkt, Selbstzweifel wachsen, die Ausgangssituation des Bewerbers verschlechtert sich. Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus bewirbt, begegnet den gleichen Vorbehalten, die er möglicherweise gestern selbst noch gegenüber beschäftigungslosen Kandidaten hatte.

Persönliche Beziehungen sind zwar alles, wer aber bittet schon im Zeitalter des Erfolges um Hilfe oder bietet einem Gestrauchelten Hilfe an? Dennoch, systematisches Abarbeiten bestehender Kontakte hat oberste Priorität. Um sich erste Erfolgserlebnisse am Arbeitsmarkt zu verschaffen und umgehend etwas in Gang zu setzen, empfiehlt sich parallel das Schalten von Stellengesuchen. Die großen überregionalen Zeitungen bieten sich genauso an wie Arbeitsmärkte und Bewerberdatenbanken im Internet. Lieber eine Anzeige mehr, als mit Zaudern Zeit verstreichen lassen. Wer die richtigen Medien nutzt, wird in Kürze auch die Personalberater kennen lernen, die für ihn geeignete Stellen im Portefeuille haben. Führungskräfte können im nächsten Schritt die Top-Ten Personalberater mit einer schriftlichen Bewerbungsunterlage versehen. Initiativbewerbungen und das Bewerben auf Stellenanzeigen gehören schlussendlich zu den Standardaktivitäten.

Bleibt die Frage: Wie kann der unerwartete Ausstieg am Besten präsentiert werden? Das Gesetz der Fairness räumt dem Kandidaten ein, sich genauso vorteilhaft in der Bewerbung zu vermarkten wie dies Unternehmen in Ausschreibungen machen. Wer sich noch in einem laufenden Arbeitsverhältnis befindet, dokumentiert die letzte Station wie folgt: 1995 – heute. Danach folgt die namentliche Nennung des Arbeitgebers. Wie es tatsächlich um das aktuelle Arbeitsverhältnis steht, kann im Vorstellungsgespräch erörtert werden – wenn danach gefragt wird. Ist erst einmal der persönliche Kontakt zwischen wirklichem Personalentscheider und Bewerber aufgebaut, wird so manche vermeintliche Schwachstelle im Lebenslauf toleriert. Bei schriftlichen Bewerbungen gelten hingegen ganz andere Gesetze. Die mit der Vorauswahl befassten so genannten Experten sorgen dafür, dass jeder problematische Bewerber den schnellen Weg in den Postrücklauf findet. Bei drohender oder bereits ausgesprochener Kündigung ist höchste Eile geboten. Die Energie sollte sich darauf richten, nahtlos in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu kommen. Aber auch drei bis sechs Monate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit sind die Bewerbungschancen für Ingenieure noch relativ gut.

 

Ein Beitrag von:

  • Bernd Andersch

    Bernd Andersch ist Karriere-Coach, Sachbuchautor und Spezialist für Bewerbungsstrategien.

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