Sehr geehrte Autorin,
sehr geehrter Autor,

vielen Dank, dass Sie sich bereit erklärt haben, Beiträge für die „UmweltMagazin“-Redaktion der VDI Fachmedien GmbH & Co. KG zu schreiben. Im folgenden informieren wir Sie über die multimediale Nutzung und Autorenvertragsgrundlage.

Wie Sie wissen, wächst das multimediale Informationsbedürfnis der Leser. Deshalb entwickelt „UmweltMagazin“ Publikationsformen für alle modernen Kommunikationstechniken. Dies gehört zum redaktionellen Kerngeschäft und dient dazu, die Bindung zum Leser und die Wettbewerbsposition des Objektes zu stärken.

Sie können sicher sein, dass trotz der Verbreiterung der Publikationsformen die von Ihnen gelieferten Werke stets in Verbindung mit dem Titel bzw. der Marke „UmweltMagazin“, dem Erscheinungsdatum und dem Quellenhinweis – so wie Sie ihn aus der Printveröffentlichung kennen – erscheinen. Auch bleiben Ihr Urheberpersönlichkeitsrecht und Ihr Recht unberührt, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung Ihres Werkes zu verbieten, die geeignet ist, Ihre berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.

Im Hinblick auf die multimediale Nutzung aller Beiträge erlauben wir uns, Sie darauf hinzuweisen, dass seit jeher mit unserer Vereinbarung die Einräumung und Nutzung des Printmedien- [1], des Multimedia- [2], des Datenbank- [3] sowie des Werberechtes [4] zur einfachen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung an allen bekannten, körperlichen und unkörperlichen Nutzungsarten abgegolten wird. Das Gleiche gilt für Übersetzungs- und Bearbeitungsrecht [5] sowie das Recht, die Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen. Der Verlag wird Rechte aber nur weitergeben, wenn dies weder dem Ansehen des Beitrags noch der Marke „UmweltMagazin“ abträglich ist.

Wir glauben, dass diese Klarstellung Unsicherheiten beseitigt, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Urheberrechtsdiskussion entstanden sein könnten.

Auf gute Zusammenarbeit
Geschäftsführung und Chefredaktion

Erklärung:

1) Printmediarecht: Die VDI Fachmedien GmbH & Co. KG darf das Werk ganz oder in Teilen in körperlicher Form im In- und Ausland in Printmedien aller Art nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst dabei insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Vermietungsrecht, das Verleihrecht und das Archivierungsrecht.

2) Multimediarecht: Die VDI Fachmedien GmbH & Co. KG darf das Werk digitalisiert oder nicht digitalisiert erfassen, auf Datenbanken mit anderen Werken und Beiträgen vereinen und kombinieren und auf allen bekannten Speichermedien speichern. Ferner darf das Werk in jeder beliebigen Form, auch interaktiv, auf elektronischem Wege nutzbar gemacht, auf beliebigen Daten-, Bild- oder Tonträgern, beispielsweise CD-ROM, CD und DVD, vervielfältigt und eigenständig vermarktet oder verbreitet werden. Erlaubt ist insbesondere die Nutzung in Online-Diensten (z.B. Tele- und Mediendiensten), Internet, Film, Rundfunk, Video, in und aus Datenbanken, Telekommunikations-, Mobilfunk-, Breitband- und Datennetzen sowie für elektronische Pressespiegel, gleichgültig, mit welcher Technik die Übertragung auf vorhandene mobile und stationäre Endgeräte erfolgt.

3) Datenbankrecht: Das Werk darf digitalisiert erfasst und auf allen derzeit bekannten Speichermedien gemeinsam mit anderen Materialien gespeichert, bearbeitet, mit einer Retrieval-Software versehen und auf beliebige Datenträger gespeichert werden. Diese Datenträger dürfen in beliebiger Form vervielfältigt werden. Außerdem ist es erlaubt, das Werk im Wege der Datenfernübertragung (download) auf die Rechner Dritter zu übertragen und Ausdrucke von Papierkopien durch diese Endnutzer zu gestatten.

4) Werberecht: Die VDI Fachmedien GmbH & Co. KG ist befugt, Teile des Werks zu (eigenen) Werbezwecken abzudrucken, im Rundfunk und Fernsehen zu senden, in Online-Medien zu präsentieren und auf sonstige Weise wiederzugeben.

5) Bearbeitungsrecht: Das Werk darf in andere Sprachen übersetzt, bearbeitet (z.B. Layoutänderungen, Endredaktion) und insbesondere auch gekürzt werden.

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