Verpasst Deutschland eine Chance?
Mehr Verpackungsabfall soll recycelt werden. Das Bundesumweltministerium will bei der Novelle des Verpackungsgesetzes aber zwei Türen für eine besser funktionierende Kreislaufwirtschaft nur ein wenig öffnen: die für ein wirklich hochwertiges werkstoffliches Recycling und die für das chemische Recycling, das der Chemieindustrie einen Rohstoff für neue Kunststoffe liefern würde. Das Ministerium favorisiert damit weiterhin das „Downcycling“.
Dieser Tisch und diese Bank bestehen aus recycelten Kunststoffen. Diese ersetzen zwar Holz, Zement oder Stahl, helfen aber nicht, die Chemieindustrie zu defossilisieren. Ist es daher richtig, von „Downcycling“ zu sprechen?
Foto: Uwe Lahl
Wie viel Verpackungsabfälle recycelt werden müssen, hat die EU mit der EU-Verpackungsverordnung, der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), die Anfang 2025 in Kraft getreten ist und unmittelbar auch in Deutschland gilt, festgelegt. Während wesentliche Vorschriften im August 2026 wirksam werden, gibt es für verschiedene Regelungsbereiche auch längere Übergangsvorschriften. Für die damit notwendige Anpassung des bestehenden nationalen Regelungswerks soll das in Deutschland geltende Verpackungsgesetz aufgehoben und durch das neue „Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz“ ersetzt werden. Das Bundesumweltministerium (BMU) als zuständiges Ressort hat dazu im November 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt [1]. Doch wie ist diese Absicht, die ja noch kein Gesetz ist, zu bewerten?
Gemäß Referentenentwurf sollen von 2028 an im Jahresmittel mindestens 75 % (Masse) und von 2030 an mindestens 80 % der über Systeme wie DSD erfassten restentleerten Kunststoffverpackungen dem Recycling zugeführt werden. Dabei sollen:
- von 2028 an mindestens 70 % der restentleerten Verpackungen dem werkstofflichen, also dem mechanischen Recycling zugeführt werden,
- von 2030 an mindestens 75 %, und
- die Differenz von 5 % (Masse) dürfen andere Recyclingverfahren wie vor allem das chemische Recycling übernehmen.
Neue Marktchancen für das chemische Recycling?
Bereits heute sind in Deutschland 65 % der getrennt erfassten Kunststoffverpackungen werkstofflich zu recyceln. Um 10 beziehungsweise 15 % höhere Quoten zu erreichen, hat die EU die Möglichkeit eröffnet, diese Abfälle auch auf andere Art zu recyceln. Vor allem für Sortierfraktionen, deren Qualität ein werkstoffliches Recycling nicht möglich macht, bietet sich hier das chemische Recycling an.
Diese Öffnung, die auch vom BMU nachvollzogen wird, ist positiv zu sehen, stellt sie doch für Anlagenbetreiber des chemischen Recyclings eine Marktchance dar. Ob und in welchem Umfang dies eintritt, hängt davon ab, ob das werkstoffliche Recycling in der Lage ist, mehr als 70 beziehungsweise 75 % der Verpackungsabfälle zu recyceln.
Berechnungsmethode bleibt
Die Berechnungsmethode zur Quotenerfüllung will das BMU laut Referentenentwurf nicht ändern. Gezählt wird, was per Wiegeprotokoll in die erste Recyclinganlage gelangt: „Die Quotenschnittstelle, die anders als Artikel 53 Absatz 3 EU-Verpackungsverordnung bei der Zuführung zum ersten Recyclingverfahren ansetzt, wird beibehalten“ 1). Schon seit langem gibt es Kritik an dieser Praxis. Weshalb wird nicht der Output ermittelt, also per Wiegeprotokoll, wie viel Rezyklate tatsächlich hergestellt werden? Dies wäre nur eine kleine Ergänzung im Gesetz und würde vielen kritischen Stimmen den Wind aus den Segeln nehmen [2] 2).
Wollte man unbescheiden sein, könnte man noch zusätzlich fordern, dass ermittelt werden sollte, wie viel dieser Rezyklate dann tatsächlich in neuen Produkten landen. Aber so weit will ich für den Anfang gar nicht gehen, auch, weil diese Zahlen nicht ganz einfach zu ermitteln sind.
Das Beschränken der Quotenermittlung auf die gewählte Zuführungsquote zum ersten Recyclingverfahren hat den Nachteil, dass die Zahlen nicht die Realität erfassen. Ein weiterer Effekt ist, dass hiermit dem Mogeln oder gar dem Betrug Möglichkeiten geschaffen werden. Dies ist keine neue Erkenntnis [3; 4; 5] und angesichts der dramatischen Verluste an Sortier- beziehungsweise Recyclingkapazität in Deutschland (durch Brände [6]) ein politisch anstehendes Thema.
Zentrale Anforderung an das Recycling bleibt
Die zentrale Anforderung an das Recycling soll sich im Grundsatz nicht ändern. Zulässig sind „Verfahren, bei denen stoffgleiches Neumaterial ersetzt wird oder das Material für eine weitere stoffliche Nutzung verfügbar bleibt“, so ist es im § 3, Nr. 13 des Referentenentwurfs zu lesen. In der EU-Verpackungsverordnung gilt ein ähnlicher Grundsatz. Es sind also zwei Optionen erlaubt, wie recycelt und wie dadurch die jeweilige Quote erfüllt werden kann.
- Die erste Möglichkeit beschreibt der erste Halbsatz dieses Grundsatzes: Neumaterial (also „virgin plastics“) ist durch Rezyklate zu ersetzen. Dieser stoffgleiche Ersatz führt dazu, dass weniger virgin plastic neu produziert werden muss. Das ist der entscheidende ökologische Vorteil dieser Option. Der Rezyklat-Kunststoff wird ohne fossilen Rohstoff hergestellt, ist in diesem Sinne also klimaneutral. Hier wird zu Recht von einem hochwertigen Recycling gesprochen. Positiv am Referentenentwurf ist, dass es zusätzlich eine Quote für derartiges Recycling geben soll: Einweg-Getränkeflaschen aus PET müssen von 2028 an einen Rezyklatanteil von mindestens 25 % aufweisen. Von 2030 an steigt diese Vorgabe auf 30 %.
- Die zweite Möglichkeit ist im zweiten Halbsatz erwähnt: Rezyklate können auch für „weitere stoffliche Nutzungen“ eingesetzt werden. Dabei müssen die Stoffeigenschaften des Kunststoffs, sei es fest, flexibel oder haltbar, für das neue Produkt notwendig sein. Diese Option ist so weit gefasst, dass sie in der bisherigen Praxis des deutschen Verpackungsgesetzes die Tore zum Downcycling weit geöffnet hat. Während hochwertiges Recycling nach der ersten Option bislang kaum eine Rolle gespielt hat – nur wenige Prozent –, wird heute hauptsächlich Stahl, Holz oder Beton durch Werkstücke aus Kunststoff-Rezyklaten ersetzt. Typische Beispiele hierfür sind Parkbänke, Bakenfüße, Profilbretter, Leitplanken, Pfosten, Rasengittersteine und vieles mehr. Dies stellt aber kein hochwertiges Recycling dar, sondern ist Downcycling.
Downcycling: absteigende Qualitätskaskade
Ist die Wortwahl Downcycling berechtigt? Fachlich kommt es, wenn Sortierung und Reinigung nicht ausreichend sind, beim Plastifizieren von Kunststoffabfällen oder Sortierfraktionen zu Qualitätsmängeln. Nur hochwertige, homogene Qualitäten können Neumaterialien ersetzen.
Weil die Qualitätsprobleme der heutigen Praxis hoch sind, müssen Anwendungen gesucht werden, bei denen die Anforderungen an die Rezyklatqualität nicht zu hoch sind. Dies führt auch ökonomisch zu einem deutlichen Wertverlust gegenüber virgin plastics. Die Qualitätsmängel sind regelmäßig sogar so hoch, dass für die „weitere stoffliche Nutzung“ keine finanziellen Erträge erzielt werden können; im Gegenteil: Zuzahlungen sind üblich.
Werden diese Produkte dann wieder zu Abfall, setzt sich diese Qualitätskaskade nach unten fort. Es bleibt am Ende nur noch die Verbrennung. Daher ist meines Erachtens die Wortwahl Downcycling, auch wenn sie nicht jedem Recycler gefällt, berechtigt.
Wertlos – zum Teil
Ob das Downcycling ökologische Vorteile erbringt, hängt von dem Einzelfall ab. Hier gibt es interessante Fallkonstellationen für ökobilanzielle Berechnungen. Ein Beispiel: Kann in einer modellierten Berechnung eine Buche weitere Jahre wachsen und gedeihen, also Kohlenstoff aufnehmen, weil ein Werkstück nicht aus eben dieser Buche, sondern aus Kunststoff-Rezyklaten hergestellt wird, dann ergibt sich eine sehr positive Klimabilanz.
Werden aber Produkte herstellt, die an sich nicht gebraucht werden, weil ihnen kaum ein Wert oder Nutzen zuzuordnen ist, insbesondere, wenn für „die weitere stoffliche Nutzung“ sogar Zuzahlungen erforderlich sind, sollte die Klimabilanz hingegen schlechter ausfallen. Wie die ökobilanzielle Bewertung des heute praktizierten Downcycling in der Summe über alle Fallkonstellationen insgesamt ausfällt, ist unklar.
Sicher ist jedoch, dass die häufig gewählte Ökobilanz-Argumentation, das Recycling ersetze fossile Kunststoffe und sei daher im Vergleich zu anderen Verfahren der Abfallwirtschaft positiver zu beurteilen, so pauschal nicht zutrifft. Die allermeisten Rezyklate gehen ins Downcycling, also nicht ins Recycling nach dem ersten, sondern nach dem zweiten Halbsatz des obigen Grundsatzes. Sie ersetzen also nicht fossile Kunststoffe.

Auch diese Bakenfüße bestehen aus recycelten Kunststoffen. Und auch hier helfen die Rezyklate nicht, die Chemieindustrie zu defossilisieren.
Foto: Uwe Lahl
Klimaschutz durch echtes hochwertiges Recycling
Der Referentenentwurf hätte mit dem Streichen des zweiten Halbsatzes des Recycling-Grundsatzes auf einen Schlag die Ökobilanz des Kunststoffrecyclings deutlich verbessern können. Dieses hätte die anderen Verpackungsmaterialien wie Glas, Metalle oder Papier kaum tangiert, weil hier primär nach dem ersten Halbsatz recycelt wird.
Mit der Streichung des zweiten Halbsatzes wäre aber das Kunststoffrecycling vor große Herausforderungen gestellt worden. Natürlich ist hier der Einwand berechtigt, dass die Forderung, die 75 % nur durch hochwertiges Recycling (also Ersatz von virgin plastics) zu erreichen, nicht realistisch ist.
Was aber wäre realistisch? Die Antwort hierauf ist nicht einfach. Das Downcycling wird auch deshalb gewählt, weil es deutlich kostengünstiger ist als eine ausgeweitete polymerspezifische getrennte Sammlung, verbesserte Sortierung und umfangreiche Aufreinigung für ein hochwertiges Recycling. Wenn die Möglichkeit des Downcyclings nicht mehr gegeben wäre, müsste sich das gesamte System für Kunststoffverpackungen neu justieren.
Risk Cycle aufgrund alter Zusätze
Die für ein echt hochwertiges werkstoffliches Recycling notwendigen polymerspezifischen Sammlungen und Sortieranlagen usw. lassen sich – auch aus Kostengründen – nicht bis 2028 aufbauen. Und es müssten noch zusätzliche Aufgaben angegangen werden.
Es gibt eine Reihe von Verpackungen, die selbst mit verbesserter Sammlung und Sortierung nicht hochwertig recycelt werden können (etwa Verbundfolien). Hier hilft nur eine Regulierung oder das chemische Recycling.
Weiter ist ein Rechtsbereich der EU relevant, der hygienische und chemische Vorsorge für die Lebensmittelsicherheit trifft: die Verordnung über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen [7]. Hiernach sollen Rezyklate, die für die Herstellung von Lebensmittelverpackungen eingesetzt werden, ausschließlich aus ehemaligen Lebensmittel-Verpackungen stammen. Andere Kunststoffe beziehungsweise Verpackungen sind auszusortieren. Das Recycling darf auch nur in Anlagen mit einer speziellen Zulassung für Materialien, die Lebensmittelkontakte haben, erfolgen. Diese Anforderungen sind sehr hoch, aber berechtigt, weil viele Altkunststoffe Träger von Zusatzstoffen sind, die heute aufgrund ihrer Gefährlichkeit verboten sind. Die hohen Anforderungen sollen also „risk cycles“ vermeiden und dadurch zu saubereren Kreisläufen führen.
Da rund zwei Drittel der Kunststoffprodukte in verbrauchernahe Anwendungen gehen, sind Alternativen zum Lebensmittelsektor für den stoffgleichen Einsatz von Kunststoffverpackungen ebenfalls mit Sorgfalt zu betreiben. Dies alles schränkt die Möglichkeiten eines hochwertigen werkstofflichen Recyclings ein.
Aus Sicht des Verbraucherschutzes ist die Verwendung von Rezyklaten für Outdoor-Anwendungen besser als für Produkte mit kontaktsensitiver Anwendung. Das chemische Recycling hat diesen Zielkonflikt nicht.
Chemische Industrie: Standortsicherung durch Defossilisierung
Mittels einer vollständigen Öffnung für das chemische Recycling wären die 70 oder 75 %, in dem sich hochwertiges werkstoffliches und chemisches Recycling ergänzen, vielleicht erreichbar, aber sicher nicht im übernächsten Jahr. Für den Aufbau einer derartigen Infrastruktur würden drei bis fünf Jahre benötigt.
Doch würde sich ein derartiger Kraftakt lohnen? Es gibt einen entscheidenden Punkt, der für den schrittweisen Ausstieg aus dem Downcycling sprechen würde: Die chemische Industrie in Deutschland ist in einer schwierigen Lage, weil sich ihr fossiles Geschäftsmodell nicht mehr rechnet. Ein Ausstieg aus Erdöl und Erdgas wäre ein Ausweg, verbunden mit einer Transformation hin zu nicht-fossilen erneuerbaren Kohlenstoffquellen beispielsweise aus Kunststoffabfällen. Aus Klimaschutzgründen ist diese Transformation ebenfalls erforderlich – das Schlagwort lautet Defossilisierung – und würde auch zu mehr Resilienz und zu einer Standortsicherung führen.
Denn wer die Augen nicht verschließt, erkennt doch, wie die Verteilungskämpfe um die großen globalen Erdölreserven sich ausbreiten. Will Europa dabei partizipieren? Eine europäische chemische Industrie, die von diesen Rohstoffkonflikten unabhängig wäre, ist möglicherweise die einzige Chance für eine Standortsicherung.
Chemisches Recycling ergänzt hochwertiges mechanisches Recycling
Die Abfallwirtschaft und die Chemische Industrie haben sich unabhängig voneinander in unterschiedlichen regulatorischen Sektoren beziehungsweise Silos entwickelt. Es ist an der Zeit, die Sektoren zusammen zu denken. Der Kohlenstoff, der heute ins Downcycling geht, liefert keinen Beitrag zur Defossilisierung der chemischen Industrie, er ist eine reine Kohlenstoffverschwendung. Nur das chemische Recycling liefern Beiträge. Es geht um eine sinnvolle Kombination des hochwertigen werkstofflichen und des chemischen Recyclings für eine besser funktionierende Kreislaufwirtschaft.
- Hochwertiges werkstoffliches Recycling unterstützt diese Transformation, weil es den Bedarf an virgin plastics senkt. Das mag der chemischen Industrie nicht gefallen, weil sie hierdurch weniger Neukunststoff verkaufen kann, ist aber umweltpolitisch erforderlich.
- Chemische Recycling wiederum ersetzt fossilen Kohlenstoff (Erdöl, Erdgas und in einigen Ländern auch Kohle) direkt.
Eine Netto-Null, also eine Treibhausgas-neutrale Gesellschaft, ist nicht zu erreichen, wenn unsere Kunststoffe 2050 weiterhin aus fossilem Kohlenstoff bestehen. In diesem Sinn stellt der vorliegende Referentenentwurf eine vertane Chance dar, aber vielleicht ändert ja das „Struck‘sche Gesetz“ [8] noch etwas. So würde es schon helfen, wenn der Versorgung der chemischen Industrie mit Kohlenstoff aus der Abfallwirtschaft gegenüber dem Downcycling rechtliche Priorität eingeräumt würde, denn Investitionen in Anlagentechnik scheitern heute häufig daran, den „feed supply“ langfristig vertraglich sicher zu stellen.
Andernfalls wird es die Gemeinschaft der Ingenieurinnen und Ingenieure schmerzen, wenn sie sich all die Investitionen für den Anlagenbau zum hochwertigen und chemischen Recycling, die möglich gewesen wären, vor Augen führen.
Literatur
- Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40. https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/21._LP/verpackdg/Entwurf/verpackdg_refe_bf.pdf
- https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Recyclingl%C3%BCge oder https://www.blaetter.de/ausgabe/2019/august/plastik-global-die-grosse-recyclingluege oder https://www.wiwo.de/unternehmen/industrie/ard-dokumentation-die-fuenf-probleme-des-recyclings/28402766.html
- eia: Plastic Waste. Power Play. The offshoring and recycling displacement involved in trying to recycle EU plastic waste. January 2023. https://eia-international.org/wp-content/uploads/EIA_UK_Plastic_Waste_Trade_Report_0123_FINAL_SPREADS.pdf
- Viale, M. (2023): Illicit Flows and Emerging Criminal Trends in the Global Plastic Waste Market. https://www.environmentalprosecutors.eu/conference2023/files/sites/default/files/conference/files/Criminal%20trends%20in%20plastic%20waste%20market%20and%20a%20coordinated%20response%20%E2%80%93%20Michele%20Viale.pdf
- Strobel, R., Hagedorn, T., Lopes, A.d.C.P. (2023): Potential environmental impacts of a plastic waste export ban in Germany. Frontiers in Manufacturing Technology, Vol. 3, DOI=10.3389/fmtec.2023.1077313. https://www.frontiersin.org/journals/manufacturing-technology/articles/10.3389/fmtec.2023.1077313/full
- Seidel, J. (2025): 30 Brände am Tag: Warum in Recycling-Betrieben so oft Feuer ausbricht. Stand: 23.12.2025, 17:04 Uhr. https://www1.wdr.de/nachrichten/braende-recycling-hoefe-100.html
- Verordnung (EU) 2022/1616 der Kommission vom 15. September 2022 über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R1616
- (Erstes) Struck‘sches Gesetz: „Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.“ https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2010/32715751_gesetzgebung-204186
1) Das EU-Recht geht hier auf das letzte Recyclingverfahren und ist damit näher an der Realität: „Das Gewicht der recycelten Verpackungsabfälle wird berechnet als das Gewicht der zu Abfall gewordenen Verpackungen,….. die anschließend nicht mehr weiterverarbeitet werden, und … dem Recyclingverfahren zugeführt werden, durch das Abfallmaterialien tatsächlich zu Produkten, Materialien oder Stoffen weiterverarbeitet werden.“
2) In der Fachdiskussion taucht hier regelmäßig der Einwand auf, dass dieser Vorschlag zu mehr Bürokratie führen würde. Man sieht hier aber nicht die Chancen, die dieser Vorschlag für eine Entbürokratisierung der Stoffstromnachweise hätte.
Prof. Dr. rer. nat. habil. Uwe Lahl ist Senior Expert der BZL Kommunikation und Projektsteuerung GmbH
ul@bzl-gmbh.de




