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Streit ums Phosphorrecycling 23.02.2026, 11:30 Uhr

Wer kein Phosphor recycelt, soll zahlen

Um Äcker und Felder mit Phosphor zu düngen, soll dieses lebenswichtige Element aus Klärschlamm zurückgewonnen werden. Das wurde in Deutschland 2017 beschlossen – und soll von 2029 an gelten. Das Bundesumweltministerium prüft zurzeit, ob Klärwerksbetreiber, die diese Frist nicht einhalten, in einen Fonds einzahlen sollen.

Ein Blick in die Monoklärschlammverbrennungsanlage in Altenstadt, Bayern. Dort wird seit Oktober 2025 pflanzenverfügbares Phosphor als Dünger zurückgewonnen.

Ein Blick in die Monoklärschlammverbrennungsanlage in Altenstadt, Bayern. Dort wird seit Oktober 2025 pflanzenverfügbares Phosphor als Dünger zurückgewonnen.

Foto: Emter

Ein Gedankenexperiment: Ein Gesetzgeber hat eine Idee und erlässt dazu ein Gesetz. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung fehlt dazu die passende etablierte Technik. Wie viel Zeit muss der Gesetzgeber Erfinderinnen und Erfindern, Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie Unternehmen geben, damit diese die Ideen mit Leben füllen?

Seit 2017 bekannt, …

Im Falle des Phosphors aus Klärschlamm hat 2017 die damalige Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel gedacht, ein Dutzend Jahre reicht: Von 2029 an sollen Klärwerke Phosphor aus Klärschlamm zurückgewinnen oder einer Phosphorrückgewinnung zuführen (zumeist mit thermischer Vorbehandlung) (Kasten). Ein Grund: Phosphor gehört in der EU zu den kritischen Rohstoffen, die Importabhängigkeit beträgt 100 %. Importiert wird vor allem aus Marokko und Russland.

Die Idee dahinter ist die eines geschlossenen Phosphorkreislaufs: aus dem Abwasser über die Klärschlammverwertung zur landwirtschaftlichen Nutzung und dann über Lebensmittel und menschliche Ausscheidungen wieder zurück zum Abwasser und so weiter …

… doch die Zeit wird eng

Doch reicht die Zeit wirklich? Nein, meint Uli Paetzel, Präsident der Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) in Hennef, Nordrhein-Westfalen. Er hat im Dezember 2025 an Carsten Schneider, Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, auf Unsicherheiten in der Umsetzung verwiesen, auf Probleme bei der Hochskalierung der Phosphorrückgewinnungsverfahren und beim Markthochlauf der phosphorhaltigen Recyclingprodukte. Basierend auf diese Aspekte forderte Paetzel, die Fristen um zehn Jahre auf 2039 zu verschieben.

Doch die DWA bekam Gegenwind – zuerst von der Deutschen Phosphor-Plattform (DPP) in Frankfurt am Main. Tabea Knickel, DPP-Geschäftsführerin, betonte etwa, eine Fristverlängerung würde die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft verzögern, getätigte Investitionen entwerten und das Vertrauen in die Verlässlichkeit regulatorischer Vorgaben schwächen. Auch der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), Berlin, widersprach der DWA-Forderung.

Frist soll bleiben

Anfang Februar reagierte auch Bundesumweltminister Schneider und betonte, das BMUKN werde an den bestehenden Fristen festhalten und Kommunen sowie Unternehmen bei den zentralen Herausforderungen – der Hochskalierung und dem Markthochlauf – weiterhin begleitend unterstützen.

Zurück zum Gedankenexperiment: Wie geht der Gesetzgeber, der verlässlich sein will, mit Nachzüglern um, die die Fristen nicht einhalten? Das BMUKN prüft zurzeit, ob ein Fondskonzept ein geeignetes Instrument darstellt. Das heißt, Klärwerksbetreiber, die die Vorgaben nicht fristgerecht einhalten können, sollen in einen Fonds einzahlen, aus dem wiederum Projekte zur Phosphorrückgewinnung mitfinanziert werden. „Falls diese Prüfung positiv ausfällt, werden wir zu gegebener Zeit auf die Branche zukommen“, so Schneider. Er betont, der Fonds soll eine Übergangslösung sein und keine dauerhafte Sonderabgabe werden.

Die Praxis: Wie viele können die Frist einhalten?

Wie viele Klärwerke die Fristen einhalten können, ist ein Blick in die Glaskugel. DWA-Präsident Paetzel meint, 2029 werde aus rund einem Drittel der anfallenden Klärwerksaschen Phosphor zurückgewonnen werden. Ein Grund: Genehmigungsverfahren für neue Anlagen benötigen oft mehr als fünf Jahre und muss Asche für eine spätere Nutzung gelagert werden, braucht es für geeignete Flächen eine weitere Genehmigung. Zudem fehle für phosphorhaltiger Rezyklate oft noch die Erlaubnis, diese auch in der Landwirtschaft einsetzen zu dürfen. Paetzel verweist zudem auf die Schweiz. Das Land wollte bereits bis 2026 den Phosphorkreislauf schließen, doch es gibt dort noch keine einzige Anlage, die Phosphor im industriellen Maßstab zurückgewinnt. Die Bundesverwaltung hat die Verordnung daher kurzfristig geändert.

Es gibt Fortschritte

Doch die Verfahren entwickeln sich. Knickel zeigt sich daher zuversichtlicher. Sie verweist auf eine Reihe von Versuchs- und Pilotanlagen sowie auf zwei Anlagen, die sich in Betrieb befinden, und auf zwei weitere, die alsbald in Betrieb gehen sollen. Auch in der Schweiz würden inzwischen großtechnische Anlagen gebaut beziehungsweise weiter geplant.

In dieser Anlage in Altenstadt, Oberbayern, wird seit Mitte Oktober 2025 Phoshpor in Düngequalität aus Klärschlamm gewonnen. Foto: Emter

AshDec in Altenstadt

Am 16. Oktober 2025 wurde im oberbayerischen Altenstadt die Phosphorrecyclinganlage der Emter GmbH eröffnet, die Klärschlamm in einen hochwertigen pflanzenverfügbaren Dünger umwandelt. Das eingesetzte thermochemische Verfahren ist 2024 in die vorhandene Monoverbrennungsanlage für Klärschlamm integriert worden. Der Prozess der Firma Emter wurde im Rahmen des „RePhoR“-Verbundprojekts R-Rhenania basierend auf dem von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und Metso entwickelten „AshDec“-Prozess entwickelt:

  • Klärschlamm wird in der Monoverbrennungsanlage auf 900 °C erhitzt. Organische Bestandteile verbrennen, Schwermetalle verflüchtigen sich und werden aus dem Rauchgas herausgefiltert und
  • es bilden sich Calcium-Natrium-Phosphate, weil dem Klärschlamm vor der Verbrennung Natriumsalze wie Natriumcarbonat (Na2CO3) hinzugegeben werden.

Aus rund 40 000 t getrocknetem Klärschlamm entstehen in Altenstadt dabei rund 15 000 t hochwirksames Phosphorrezyklat – der sogenannte Emter-Phosphatdünger. Das Besondere: Dieser hält die Vorgaben der Düngemittelverordnung ein und darf direkt als Düngemittel eingesetzt werden. Die Qualität ist sogar so hoch, dass dieser in der Biolandwirtschaft eingesetzt werden kann. Aufgrund dieser Tatsache hat Emter bei der EU dazu ein Zulassungsverfahren eingeleitet. Die Genehmigung des Emter-Phosphatdüngers in die Biolandwirtschaft wurde für die zweite Jahreshälfte 2026 in Aussicht gestellt.

Blick auf einen der beiden Drehrohröfen, in denen in Mannheim seit Mitte Februar 2026 Klärschlamm getrocknet und pyrolysiert wird. Foto: MVV

EuPhoRe in Mannheim

Die MVV Energie AG hat am 11.  Februar an Standort Friesenheimer Insel in Mannheim die zweite großtechnische Phosphorrückgewinnungsanlage in Deutschland in Betrieb genommen: Auch hier handelt es sich um einen thermochemischen Prozess mit Additivzugabe – doch hier wird Phosphor nach dem EuPhoRe-Verfahren der gleichnamigen Firma aus Meppen, Niedersachsen, zurückgewonnen.
Dabei wird Klärschlamm, mechanisch entwässert auf einen Trockensubstanzgehalt von 25 %, zuerst in Drehrohröfen – zwei an der Zahl – unter Sauerstoffausschluss auf 700 °C erhitzt und getrocknet. Der entstehende Pyrolysekoks wird anschließend im jeweils gleichen Drehrohrofen auf 900 bis 1 000 °C erhitzt. Pro Jahr sollen bis zu 135 000 t Klärschlamm auf diese Weise behandelt und 90 % des Phosphors zurückgewonnen werden.

In Schkopau, Sachsen-Anhalt, entsteht die Phosphorrückgewinnungsanlage – Stand Weihnachten 2025. Foto: EasyMining

Ash2Phos in Schkopau

Eine weitere Anlagen baut die Phosphorgewinnung Schkopau GmbH (PGS) in Schkopau, Sachsen-Anhalt. Die PGS, gegründet 2021 von EasyMining, Schweden, und Gelsenwasser, soll die erste Anlage sein, die Phosphor mit dem „Ash2Phos“-Verfahren aus Klärschlammasche recyclen soll. Dabei handelt es sich um ein nasschemisches Verfahren, bei dem die Aschen mit Salzsäure aufgeschlossen und Wertstoffe extrahiert werden. Dabei lösen sich unter anderem Verbindungen des Phosphors, Aluminiums und Eisens, die in weiteren Schritten zu den Produkten Calciumphosphat (Handelsname RevoCaP), Eisen(III)-chlorid und Aluminiumhydroxid weiterverarbeitetet werden. Mit dieser Anlage will die PGS in Schkopau nach Inbetriebnahme in 2027 an die 30 000 t Klärschlammasche verwerten und mehr als 90 % des Phosphors aus der Klärschlammasche zurückgewinnen. Und die Europäische Kommission hat im Juni 2025 extrahiertes Calciumphosphat aus Klärschlammaschen, wie RevoCaP aus Pilotversuchen, auch für den Einsatz in der ökologischen Landwirtschaft positiv gelistet. Im Unterschied zu den vorher genannten Anlagen steht diese für sich: Die Aschen sollen angeliefert werden, auch um anfallende Mengen zu bündeln.

Mehrere Faultürme auf der Kläranlage Hamburg Köhlbrandhöft. Aus dort anfallendem Klärschlamm soll spätestens 2029 Phosphor zurückgewonnen werden. Im Hintergrund sind Kräne des Hamburger Hafens und links hinten die Köhlbrandbrücke zu sehen. Foto: DWA/Doris Herweg

Tetraphos in Hamburg

Die Hamburger Phosphorrecyclinggesellschaft mbH, kurz HPhor, geht wieder einen anderen Weg: Ihr Rohstoff sollen die 125 000 t an getrocknetem Klärschlamm sein, die bereits heute in einer Monoverbrennungsanlage thermisch verwertet werden. Die dabei anfallenden 20 000 t Klärschlammasche werden bislang deponiert. HPHOR will Phosphor mit Hilfe des TetraPhos-Verfahrens des Recyclingunternehmens Remondis aus Lünen, Nordrhein-Westfalen, in mehreren Prozessschritten durch Zugabe von Säure aus der Asche herauslösen. Auf diese Weise will sie etwa 1 600 t Phosphor zurückgewinnen. Nach Reinigung und Aufkonzentrierung entsteht als Endprodukt eine hochreine 75‐prozentige Phosphorsäure, aus der Düngemittel hergestellt werden können oder die als technische Säure in der Metallindustrie eingesetzt werden kann. Aktuell wird in Hamburg technische Anpassungen für einen stabilen Dauerbetrieb vorgenommen, um schrittweise die Betriebszeiten zu verlängern. Ziel ist, die Anlage bis 2029 in den Regelbetrieb zu überführen

Ausblick

Es scheint, dass immer mehr Varianten des Phosphorrecyclings aus Klärschlamm großtechnisch genutzt werden und sich vermutlich auch etablieren. Die Auwahl wird größer, doch die Frist rückt immer näher. Längst nicht alle Klärwerksbetreiber, deren Klärschlamm mehr als 2 % Phosphor enthält, werden von 2029 an in der Lage sein, dieses wertvolle Element selber zurückzugewinnen.

Daher bleibt abzuwarten, welche Anreize das BMUKN wählen wird, um die säumigen Klärwerksbetreiber dazu zu bringen, sich auch um mehr Resilienz in Sachen Phosphor zu kümmern. Ob es am Ende ein Fonds als Übergangslösung werden wird, wie zurzeit im Ministerium diskutiert, ist offen.

Die Klärschlammverordnung von 2017

Die Bundesregierung hat 2017 die „Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost“, kurz Klärschlammverordnung oder „AbfKlärV“, novelliert. Damit ist die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm als hochwertige Verwertung anzustreben und wird von 2029 für alle Klärschlämme mit einem Phosphorgehalt von mindestens 2 Massen-% an verpflichtend. Dieser Wert ist hier der entscheidende Schwellenwert.

Enthält Klärschlamm-Trockenmasse mehr als 2 Massen-%, gilt folgendes:

  • Für Klärwerke der Größenklasse 5, also die mit einer genehmigten Ausbaugröße ab 100 001 Einwohnerwerten (EW), gilt sie von 2029 an,
  • für Klärwerke der Größenklasse 4b, also mit einer Ausbaugröße zwischen 50 001 und 100 000 EW, von 2032 an.
  • Für kleinere Klärwerke gilt, dass sie Klärschlamm auch bodenbezogen als Dünger in der Landwirtschaft oder im Landschaftsbau einsetzen dürfen.

Für Anlagen der Größenklassen 4b und 5 verbietet die Verordnung zusätzlich schrittweise von 2029 beziehungsweise 2032 an die bodenbezogene Verwertung – und dies unabhängig von dem Phosphorgehalt. Kleinere Klärwerke müssen aus Klärschlämm mit weniger als 2 Massen-% kein Phosphor zurückgewinnen.

Und es wird die meisten Kläranlagen treffen: Nach den Klärschlammberichten der Länder von 2018 enthält 1 kg Trockenmasse im Schnitt 25 g Phosphor (entspricht 2,5 %), nach Daten der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) von 2020 mehr als 30 g (entspricht 3 %). Zum Vergleich: Der Phosphorgehalt im Zulauf der Klärwerke liegt im Schnitt laut DWA mit 7 mg/l niedriger, der in Klärschlammasche nach UBA-Angaben mit einem Mittelwert von 80 g/kg höher.