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Regelungen zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen 04.02.2026, 11:00 Uhr

Ein Pfas-Überblick für 2026

Die Ewigkeitschemikalien, Pfas genannt, werden weltweit zunehmend reguliert. Die EU und einzelne EU-Staaten haben bereits erste Einsatzverbote und -beschränkungen beschlossen – Länder wie die Schweiz überlegen nachzuziehen. Und in Helsinki bereitet die Europäische Chemikalienagentur (Echa) weitgehende Regulierungen für sehr viele Pfas vor.

Die Kontamination von Böden, Trinkwasser oder Gewässern mit Pfas wird in Laboren wie hier bei Oxyle in Schlieren in der Schweiz genau untersucht. Foto: Daniel Kunz

Die Kontamination von Böden, Trinkwasser oder Gewässern mit Pfas wird in Laboren wie hier bei Oxyle in Schlieren in der Schweiz genau untersucht.

Foto: Daniel Kunz

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (Pfas) sind eine breite Gruppe von menschengemachten fluorierten Chemikalien. Aufgrund ihrer Beständigkeit gegen Hitze, Wasser, Fett und Öl sind sie ein fester Bestandteil vieler Alltagsprodukte und industrieller Prozesse. Beispiele sind wasserabweisende Textilien, Antihaftbeschichtungen, medizinische Geräte und Halbleiterchips.

Gleichzeitig nimmt die Zahl wissenschaftlicher Belege zu, die viele dieser Substanzen mit negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit in Verbindung bringen. Und Gesetzgeber reagieren: Es wird über Grenzwerte, Einsatzverbote und -beschränkungen diskutiert und einige Regelungen wurden schon verabschiedet.

Die Regulierung von Pfas kann sich oft langsam anfühlen – zwischen wissenschaftlichem Konsens und konkreten Maßnahmen vergehen Jahre. Doch 2026 werden viele lang vorbereitete Änderungen greifbar: Trinkwasserstandards sind durchsetzbar, Produktverbote treten in Kraft und EU-weite Pfas-Einsatzbeschränkungen unter der EU-Chemikalienverordnung Reach (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) sind im Kommen. Es ist also bereits viel in Bewegung.

Zuerst ein Blick auf die Chemie

Was Pfas-Moleküle chemisch so besonders macht, ist ihre Kohlenstoff-Fluor-Bindung. Dies ist eine der stärksten Bindungen in der organischen Chemie – bekannt ist diese starke Bindung ebenso bei Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW). Sie sorgt für die außergewöhnliche Stabilität dieser Substanzen und hat ihnen den Spitznamen Ewigkeitschemikalien eingebracht.

In Kombination mit jahrzehntelanger Nutzung hat ihre Stabilität zu einer weitreichenden Kontamination der Umwelt geführt. In den letzten zehn Jahren ist zudem das Verständnis zur Exposition mit Pfas, deren Toxizität und Umweltverhalten stark gewachsen – und mit ihm die Regulierung. Diese gilt heute als eines der zentralen Instrumente, um die Risiken dieser Stoffgruppe und die damit verbundenen Kosten der Sanierung belasteter Gebiete oder Gewässer zu steuern.

Ultrakurzkettige Pfas rücken in den Fokus

Pfas unterscheiden sich in ihrer Kettenlänge:

  • ultrakurzkettige Pfas enthalten ein, zwei oder drei Kohlenstoffatome; ein prominentes Beispiel ist Trifluoressigsäure, kurz TFA (trifluoroacetic acid), mit einer endständigen Methylgruppe,
  • kurze Pfas-Moleküle enthalten vier bis sieben Kohlenstoffatome und
  • langkettige Pfas-Moleküle acht oder mehr Kohlenstoffatome.

Bisher lag das regulatorische Augenmerk vor allem auf langkettigen Substanzen wie Perfluoroktansäure (Pfoa) und Perfluoroktansulfonsäure (Pfos). Das ändert sich: Neue Daten zeigen hohe Konzentrationen ultrakurzer Pfas wie TFA in Umwelt und Lebensmitteln. Für 2026 ist zu erwarten, dass Regulierer diesen Substanzen mehr Aufmerksamkeit widmen – etwa durch strengere Überwachung, niedrigere Grenzwerte oder Förderung gezielter Abbautechnologien.

EU-weite Pfas-Regeln in Sicht

Die EU treibt eines der weltweit ambitioniertesten Regulierungsprojekte voran: eine gruppenbasierte Pfas-Beschränkung im Rahmen von Reach, der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien. Mehr als 10 000 Pfas-Substanzen, die quer durch alle Industriebranchen eingesetzt werden, sind betroffen. Manche sollen verboten werden, für andere ohne geeignete Alternativen sind zeitlich begrenzten Ausnahmen vorgesehen.

Zurzeit bewertet die Echa die mehr als 5 600 Stellungnahmen überwiegend aus der Wirtschaft. Sie will bis Ende 2026 ihre wissenschaftliche Bewertung abschließen. Danach ist es Aufgabe der EU-Kommission, den legislativen Prozess anzustoßen.

EU-weit gelten bereits einige Regeln. So müssen EU-Staaten seit dem 12. Januar 2021 nach der EU-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, kurz Trinkwasserrichtlinie, die Konzentration von Pfas im Trinkwasser überwachen. Die EU hat in dieser Trinkwasserrichtlinie folgende Grenzwerte festgelegt:

  • für 20 einzelne Pfas-Substanzen jeweils 0,1 µg/l (zum Beispiel Pfoa, Pfos und Perfluorbutansäure (PFBA)), aber aktuell nicht die TFA, sowie
  • einen Summengrenzwert für alle Pfas von 0,5 µg/l nach einer vorgeschriebenen Analysemethode.

Wird einer der Grenzwerte überschritten, müssen Trinkwasserversorger sofortige Gegenmaßnahmen ergreifen. Diese Maßnahme ist die jüngste in einer Reihe von Maßnahmen. Zuletzt hat die EU unter Reach die Verwendung von Pfas in Feuerlöschschäumen beschränkt. Die Einsatzbeschränkung ist Ende Oktober 2025 in Kraft getreten und hat je nach Anwendung Übergangszeiten von einem bis zu zehn Jahren festgelegt, um Zeit für die Umstellung auf sicherere Alternativen zu geben.

Nationale Alleingänge

Während die EU an einer übergreifenden Lösung arbeitet, gehen einzelne Mitgliedsstaaten eigene Wege.

  • Frankreich hat im Februar 2025 das Gesetz 2025-188 zum Schutz der Bevölkerung vor den Risiken durch perfluorierte Alkylsubstanzen erlassen. Danach werden seit Januar 2026 die Einfuhr und der Verkauf Pfas-haltiger Produkte in Kosmetika, Bekleidungstextilien (mit Ausnahme von Schutzkleidung für Sicherheits- und Zivilschutzfachkräfte) und Skiwachse verboten. Ab Januar 2030 wird das Verbot auf alle Textilprodukte ausgeweitet.
  • Am 8. September 2025 erließ die französische Regierung zudem das Dekret 2025-958 über die Modalitäten zur Umsetzung des nationalen Plans zur schrittweisen Reduzierung der Einleitung von Pfas aus Industrieanlagen in Gewässer. Das Ziel ist, industrielle Pfas-Emissionen bis 2028 um 70 % und bis 2030 auf Null zu senken.
  • Nach der dänischen Verordnung BEK Nr. 464 gilt von Juli 2026 an, dass weder Kleider, noch Schuhe oder wasserabweisende Konsumgüter, die 50 mg/kg oder mehr an Fluor aus Pfas-Molekülen enthalten, eingeführt oder verkauft werden dürfen. Ausnahmen gelten für bestimmte Anwendungen wie medizinische Geräte.

Nicht nur in der EU, auch in vielen Ländern weltweit sind Pfas ein Thema – so auch in der Schweiz. Für drei Pfas – genauer für Pfoa, Pfos und die Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) – gilt bereits ein Grenzwert von jeweils 0,1 µg/l Trinkwasser. Damit wird nicht Schluss sein: Der Bundesrat, also die Schweizer Regierung, hat im Dezember 2025 angekündigt, einen Aktionsplan gegen langlebige Chemikalien wie Pfas vorzubereiten und sich dabei an der regulatorischen Ausrichtung der EU zu orientieren. So wird bereits über ein Einsatzverbot von Pfas in Feuerlöschschaumkonzentraten wie in der EU diskutiert. Dabei sind durchaus strengere Vorgaben möglich: Im Gespräch ist ein Summengrenzwert von 0,1 µg/l Trinkwasser für 20 Pfas.

Dr. Fajer Mushtaq ist Geschäftsführerin der Oxyle AG
fajer@oxyle.ch