Abschied von PFAS in Feuerlöschschäumen
In der EU sind bereits seit mehreren Jahren einige per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen reguliert. Weitere Einsatzbeschränkungen und Verbote kommen jetzt hinzu. Das erhöht die Komplexität im Umgang mit diesen Substanzen bei der Bekämpfung von Feuern und feuert die Suche nach sicheren und umweltfreundlichen fluorfreien Alternativen an.

Beim Löschen von Bränden dürfen künftig weniger per- und polyfluroierte Alkylsubstanzen (PFAS) eingesetzt werden.
Foto: Smarterpix/diy13@ya.ru
Feuerlöschanlagen sind integraler Teil der Sicherheit industrieller Anlagen und Gebäuden. Gerade wenn Flüssigkeitsbrände, also Brände der Brandklasse B, gelöscht werden, werden oft wasserfilmbildende Feuerlöschmittel eingesetzt. Diese „Aqueous Film Forming Foams“, kurz AFFF, enthalten als Tenside bestimmte PFAS. Diese Substanzen besitzen einzigartige technische Eigenschaften, sind zudem wasser-, fett- und schmutzabweisend und thermisch stabil. Ihre Stabilität führt allerdings auch zu Risiken für Umwelt und Gesundheit: PFAS sind sehr langlebig und werden in der Umwelt nicht abgebaut.
PFAS-haltige Feuerlöschschäume stellen dabei ein besonderes Problem dar. Beim Einsatz können sie ins Oberflächenwasser oder durch Versickerung ins Grundwasser gelangen. Einmal in der Umwelt, verbleiben sie dort für sehr lange Zeit, können sich in Organismen und entlang der Nahrungskette anreichern, was zu Umwelt- und Gesundheitsrisiken führt. Vor diesem Hintergrund wurden in der EU sowohl die regulatorischen Bemühungen als auch Initiativen der Industrie intensiviert, um auf umweltverträglichere, fluorfreie Alternativen umzusteigen.
EU-Vorgaben und Regelungen
In der EU und somit auch in Deutschland sind zwei Verordnungen für Anwendende und Betreibende von Handfeuerlöschern und Löschanlagen im Umgang mit PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen relevant:
- Die Reach-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien aus 2006 und
- die POP-Verordnung zum Umgang mit langlebigen organischen Schadstoffen, den „persistent organic pollutants“ (POPs), aus 2019.
Zum aktuellen Zeitpunkt – im Juli 2025 – hat die EU bereits den Einsatz einzelner PFAS in Feuerlöschmitteln reguliert. Drei Beispiele:
- Die Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) ist im Anhang I der POP-Verordnung aufgeführt. PFOS, ihre Salze und PFOS-verwandte Verbindungen dürfen seit 27. Juni 2011 nicht mehr in Feuerlöschschäumen eingesetzt werden,
- die EU-Kommission hat im Mai 2023 den Anhang I der POP-Verordnung so verändert, dass die Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), deren Salze und verwandte Verbindungen seit 28. August 2023 nicht mehr eingesetzt werden dürfen und
- seit 4. Juli 2025 dürfen lineare und verzweigte perfluorierte Carbonsäuren mit insgesamt neun bis 14 Kohlenstoffatomen nach der Reach-Verordnung nicht mehr verwendet werden.
Die Tabelle bietet eine Übersicht, bis wann welche PFAS in Feuerlöschschäumen verwendet werden dürfen. Eine ausführliche Darstellung der Regelungen ist im Leitfaden zum Austausch von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen zu finden.
Obergrenze für alle PFAS
Zudem stehen zwei weitere Rechtsvorhaben an: Erstens soll der Gehalt aller PFAS in Feuerlöschschäumen begrenzt werden. Hierfür hat die Europäische Chemikalienagentur (Echa) für die EU-Kommission ein Beschränkungsdossier erarbeitet. Auf dieser Basis hat die Kommission eine Änderung der Reach-Verordnung vorgeschlagen und inzwischen auch verabschiedet. Sie tritt 20 Tage nachdem sie im Amtsblatt veröffentlicht ist in Kraft. Das wird vermutlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 sein. Der verabschiedete Rechtstext ist aktuell im Komitologieregister abrufbar.
Diese Vorgabe beschränkt das Inverkehrbringen und die Verwendung PFAS-haltiger Feuerlöschschäume, die in 1 l mehr als 1 mg PFAS enthalten. Je nach Verwendungszweck hat die EU unterschiedliche Übergangsfristen von 18 Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen.
Nicht nur das: Die jetzt geänderte Reach-Verordnung verpflichtet dazu, einen Managementplan für PFAS-haltige Feuerlöschschäume zu erstellen, der unter anderem die Lagerung und Entsorgung festlegt. Auch gelten neue Kennzeichnungspflichten für Produkte sowie Abfälle bei einer PFAS-Konzentration größer als 1 mg/l. Die Entwicklung einer Strategie zum standortabhängigen Austausch fluorhaltiger Schäume ist ebenfalls Bestandteil dieser Regelung.
Verbot bestimmter PFAS-Säuren
Zum anderen arbeitet die EU-Kommission daran, Perfluorcarbonsäuren (PFCAs) mit einer Kettenlänge von 9 bis 21 C-Atomen in die POP-Verordnung aufzunehmen. Für diese PFAS soll es keine Ausnahme für deren Einsatz in Feuerlöschschäumen geben. Das Inkrafttreten wird für Ende 2026 erwartet.
Fluorfreie Alternativen
Spätestens die anstehende Beschränkung aller PFAS in Feuerlöschschäumen zeigt, dass die Umstellung auf einen noch nicht regulierten fluorhaltigen Schaum weitere Umstellungen notwendig macht. Daher sollten Unternehmen prüfen, inwiefern der Umstieg auf fluorfreie Feuerlöschschäume möglich ist. Auch wenn dieser Schritt eine Hürde darstellt, empfehlen die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten in fluorfreie Alternativen zu investieren, um den sich ändernden Vorschriften langfristig und nachhaltig gerecht zu werden.

Eine Orientierungshilfe für das schrittweise Umstellen auf fluorfreie Feuerlöschschäume. Grafik: BAuA
Umstellung bei Feuerwehren & Co.
Ein erster Schritt für Feuerwehren, Betreiber von Löschanlagen sowie Firmen, die einen Handfeuerlöscher verwenden, wäre zu prüfen, ob der eigene Feuerlöschschaum betroffen ist. Hinweise geben hier die Sicherheitsdatenblätter oder der Hersteller beziehungsweise Lieferant. Auch eine Laboranalyse kann Klarheit verschaffen. Für die Einzelstoffanalytik bietet sich hier die Flüssigchromatographie-Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS) an und der „Total Organic Precursor Assay“ (TOP-Assay), um einen Großteil dieser Substanzen als Summe zu erfassen.
Bei der Auswahl neuer Feuerlöschschäume wiederum sollte genau geprüft werden, ob fluorfreie Alternativen existieren. Eine exakte Bestandsaufnahme ist empfehlenswert, um unnötige Kosten für Folgesubstitutionen zu vermeiden. Andererseits müssen gegebenenfalls notwendige Anpassungen einer Löschanlage für ein fluorfreies Schaummittel einkalkuliert werden.
In jedem Fall müssen alle Behälter und Schläuche, die mit PFAS-haltigem Feuerlöschschaum in Kontakt waren, ausgiebig gereinigt werden. Es gibt verschiedene Ansätze wie heißes Wasser oder eine chemische Reinigung. Nach erfolgreicher Reinigung sollte das Spülwasser die jeweils geltenden Grenzwerte einhalten.
Neben festen müssen auch flüssige PFAS-haltige Abfälle entsorgt werden. Denn die Bundesländer haben im Jahr 2013 im Ausschuss für Abfalltechnik (ATA) den Beschluss gefasst, das PFAS-haltiger Löschschaum und damit kontaminierte Gegenstände als gefährlicher Abfall gelten.

Der Schaum zum löschen brennender Fahrzeuge sollten möglichst keine per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) enthalten.
Foto: Smarterpix/Oleksandrum79
Hilfen für die Suche nach fluorfreien Schäumen
Das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau hat im Dezember 2024 den Leitfaden „Austausch von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen“ herausgegeben. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (Laga) wird zeitnah auf ihrer Webseite über das Entsorgen und den Umgang mit PFAS-haltigen Feuerwehrtanks, Sprinkler und Spülflüssigkeiten informieren. Und die Echa wird im Juli auf ihrer Webseite den englischsprachigen Leitfaden „EU Guidance for transitioning to Fluorine-Free Firefighting Foams“ veröffentlichen.
Meike Schroeter ist Mitarbeiterin im Fachbereich 5 „Bundesstelle für Chemikalien (BfC)“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)