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Nachhaltigkeit 03.01.2022, 07:00 Uhr

Umwelt: Welche neuen Gesetze kommen auf Firmen und Verbraucher zu?

EEG-Umlage, Kohlendioxid-Abgabe und mehr: Das neue Jahr bringt auch im Umweltbereich zahlreiche Änderungen mit sich. Alle wichtigen Neuerungen im Überblick.

Erneuerbare Energien

Was ändert sich im Jahr 2022 alles bei der Umwelt-Gesetzgebung?

Foto: panthermedia.net/Ai825

Schon die letzte Bundesregierung hat im Bereich Umwelt verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht. Hier setzt die Ampelkoalition jetzt weitere Impulse. Was tut sich ab 1. Januar 2022? Ein Überblick.  

Umwelt-Regelungen: Schrittweises Ende der EEG-Umlage 

Zum 1. Januar 2022 wird die EEG-Umlage von 6,5 Cent auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde sinken. „EEG“ steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Zum 1. Januar 2023 fällt die EEG-Umlage für Verbraucher komplett weg. Sie wird künftig aus Bundesmitteln finanziert.  

Ziel der EEG-Umlage war, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und zu finanzieren; Betreiber entsprechender Anlagen, die Strom in das Netz einspeisen, erhalten dafür eine Vergütung. Für Unternehmen mit besonders hohem Stromverbrauch oder für Verkehrsgesellschaften, die stromgetriebene Bahnen einsetzen, gelten Sonderregelungen.

Derzeit zu wenig grüner Strom verfügbar 

Bleibt als Problem: Momentan gibt es zu wenig Strom aus erneuerbaren Energien. Nicht einmal 50% des aktuellen Stromverbrauchs lässt sich mit Photovoltaik, Wind- oder Wasserkraft abdecken. Mehr als die Hälfte wird mit Erdgas und Kohle erzeugt sowie mit Atomkraftwerken, die demnächst abgeschaltet werden sollen. Dieses Defizit könnte Strompreise kurz- und mittelfristig in die Höhe treiben – vor allem, weil die Ampelkoalition einen Kohleausstieg bis 2030 favorisiert. Zuvor wurde noch das Jahr 2038 genannt.

Der Markt beginnt jedoch, sich zu regulieren. Waren früher staatliche Förderprogramme nötig, schließen selbst branchenferne Firmen sogenannte Power Purchase Agreements (PPA) ab. Google, Microsoft, Facebook, Apple und viele mehr finanzieren milliardenschwere Windparks oder Photovoltaik-Großprojekte. Damit sichern sie sich über Jahrzehnte hinweg grünen Strom. In Deutschland verfolgen beispielsweise Covestro oder Fraport solche Strategien.

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Kohlendioxid-Abgabe: Investitionen für die Umwelt erforderlich 

Mit der CO2-Abgabe wollte schon die frühere Bundesregierung Firmen und Immobilienbesitzer dazu bewegen, Energie einzusparen – und auf erneuerbare Formen umzusteigen. Am 1. Januar 2021 gibt es eine neue Abgabe auf Benzin, Diesel, Heizöl und Gas. Sie liegt derzeit bei 25 Euro pro Tonne Kohlendioxid und soll bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne CO2 ansteigen.

Bereits jetzt hat die Regelung zu mehr Nachfragen bei Bauingenieurinnen und Bauingenieuren geführt, die Energieberatungen anbieten. Dem Druck, Anlagen zu sanieren, steht entgegen, dass viele Firmen aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation Investitionen lieber verschieben. Weitere regulatorische Vorgaben folgen. Die EU-Kommission will nämlich eine CO2-Steuer auf Importe aus dem Ausland erheben, Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) genannt.

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Die Elektromobilität weiter ausbauen

Zurück nach Deutschland. Ein weiteres Ziel der Ampelkoalition ist, die Elektromobilität bis 2030 massiv voranzubringen. Davon profitieren Hersteller und Verbraucher gleichermaßen. Eine der ersten Maßnahmen ist, die finanzielle Förderung für E-Autos ab 1. Januar 2022 weiterzuführen. Konsumenten erhalten neben dem Umweltbonus auch eine Innovationsprämie. Gleichzeitig sollen Plug-In-Hybride ab dem 1. August 2023 nur noch bezuschusst werden, wenn sie eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern erreichen.

Weitere Änderungen bringt die Ladesäulenverordnung mit sich. Kontakt- und bargeldlose Möglichkeiten der Zahlung werden zur Pflicht. Neben Kredit- und Debitkarte können Betreiber weiterhin webbasierte Systeme zur Zahlung anbieten. Neue Stationen müssen eine Schnittstelle haben, um Kunden per App über die Verfügbarkeit zu informieren. Als Übergangsfrist nennt der Gesetzgeber Mitte 2023. Alte Ladesäulen sind nicht betroffen.

Um die Elektromobilität weiter zu fördern, können Unternehmen oder Kommunen bereits seit 23. November 2021 Mittel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abrufen, falls sie nichtöffentlicher Ladepunkte einrichten. Betreiber erhalten bis zu 900 Euro pro Ladepunkt bzw. 70% der Gesamtkosten bei mehreren Ladepunkten.

Neue Vorschriften für den Einzelhandel 

Auf Firmen kommen zum neuen Jahr weitere Änderungen zu. Der Einzelhandel darf keine Plastiktüten mehr anbieten. Das Verbot bezieht sich speziell auf Tragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern. Dickere Mehrweg-Taschen sind davon ausgenommen. Auch wird eine Pfandpflicht für sämtliche Einwegflaschen aus Kunststoff zur Verpackung von Getränken eingeführt. Restbestände dürfen bis Mitte des Jahres abverkauft werden. Auch dieses Regelwerk ist Teil der Umwelt-Gesetzgebung in Deutschland.

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Von Michael van den Heuvel