Klimapfade 2.0: Wirtschafts- und Umweltfachleute legen Machbarkeitsstudie vor
Um Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, sind Mehraufwendungen in Billionenhöhe erforderlich, allein für das Etappenziel bis 2030 sind es Investitionen von rund 860 Milliarden Euro. Dies ist das Ergebnis einer Analyse von 150 Expertinnen und Experten im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und der Boston Consulting Group (BCG). Betrachtet wurden die Sektoren Industrie, Verkehr, Gebäude und Energiewirtschaft. Wie stellen sie sich die Energiewende im Sektor Gebäude/Wärmemarkt vor?
„Deutschland steht vor der größten Transformation in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Ziel Treibhausgasneutralität bis 2045 ist extrem ambitioniert. Die Umsetzung der benötigten Klimaschutzmaßnahmen erfordert allein bis 2030 Mehrinvestitionen von etwa 100 Milliarden Euro pro Jahr“, sagte der Präsident des BDI Siegfried Russwurm bei der Präsentation des Gutachtens „Klimapfad 2.0 – Ein Wirtschaftsprogramm für Klima und Zukunft“ in Berlin. BDI und BCG sprechen bei ihrem Papier von einer detaillierten Machbarkeitsstudie, die aufzeigt, wie sich auf nationaler Ebene in den vier genannten Sektoren die Reduktion der Treibhausgase um minus 65 % bis 2030 und Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 erreichen lässt. „Politische Grundsatzentscheidungen zur Umsetzung der Klimaziele sind allerdings überfällig. Deutschland braucht jetzt einen großen Aufbruch mit einem historischen und schnellen Wirtschaftsprogramm für die Zukunft des Standortes“, richtete Russwurm einen dringlichen Appell an die zukünftige Bundesregierung.
Acht Kernaussagen zum Gelingen der Energie-, Verkehrs- und Wärmewende
Im Januar 2018 hatten BCG, der BDI und die Prognos AG die Studie „Klimapfade für Deutschland“ veröffentlicht. Sie beschreibt in verschiedenen Szenarien volkswirtschaftlich optimierte CO2-Reduktionspfade für alle Sektoren. Die Ausarbeitung ist im Grundsatz weiterhin gültig. „Durch die seither verschärften deutschen Klimaziele ist der erforderliche Emissionsreduktionspfad allerdings noch einmal erheblich steiler geworden“, nennt Russwurm den Grund für die Überarbeitung. „Und wir brauchen eine Revolution in Sachen Planungs- und Genehmigungsverfahren und eine Flächenquote, die Gemeinden in die Pflicht nimmt, Flächen für erneuerbare Energien zur Verfügung zu stellen“, mahnte der BCG-Klimaexperte Jens Burchardt an. „Klimapfade 2.0“ schlägt ein „Wirtschaftsprogramm für Klima und Zukunft“ aus rund 20 Instrumenten vor, das den Aufbau zukunftsfähiger Infrastruktur vorantreibt, die Energie-, Verkehrs- und Wärmewenden deutlich beschleunigt sowie den treibhausgasneutralen Umbau von Deutschlands industrieller Basis einleitet. Einige Kernaussagen:
- Zur Erfüllung der gesetzlich vereinbarten Klimaschutzziele 2030 braucht Deutschland innerhalb der nächsten neun Jahre einen weitgehenden Verzicht auf Reinvestitionen in fossile Technologien – in manchen Sektoren sofort. Verzögern sich diese, sind die gesetzlich vereinbarten Klimaschutzziele nicht mehr oder nur noch unter Einsatz von deutlich höheren Investitionen zu erreichen. Zudem muss die Kohleverstromung deutlich schneller zurückgehen als bisher geplant.
- Die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen erfordert bis 2030 Mehrinvestitionen in Höhe von rund 860 Milliarden Euro, etwa 100 Milliarden Euro pro Jahr. Das entspricht jährlich knapp 2,5 % des deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP).
- Für die notwendige Halbierung der Emissionen gegenüber 2019 reicht die aktuelle Klimapolitik in keinem Sektor aus. Ohne Umsteuerungen würde Deutschland bis 2030 etwa 184 Millionen Tonnen CO2 an jährlichen Emissionen einsparen – nur knapp halb so viel wie nötig.
- Die Umsetzung der benötigten Klimaschutzmaßnahmen ist politisch und regulatorisch komplex. Einfache Antworten greifen zu kurz. Es braucht einen breiten Instrumentenmix mit übergreifenden und sektorspezifischen Maßnahmen, der einen zügigen Infrastrukturaufbau durchsetzt, die Nutzung fossiler Brennstoffe effektiv verteuert, erneuerbare Technologien günstiger gestaltet und den erheblichen Investitionsbedarf für Bürger und Unternehmen tragbar macht.
- Durch steigende CO2-, Energie- und Materialkosten entstehen Unternehmen im Jahr 2030 etwa 15 bis 23 Milliarden Euro an Mehrbelastungen. Zum Erhalt industrieller Wettbewerbsfähigkeit sind daher verlässliche Ausgleichsinstrumente für besonders betroffene Branchen einzuplanen.
- Die Umsetzung dieses Programms wird im Jahr 2030 zu 20 bis 30 Milliarden Euro an Mehrbelastungen für private Haushalte führen, die nicht auf emissionsarme Technologien wechseln (können). Um eine faire Lastenverteilung sicherzustellen, sind daher auch hier (soziale) Ausgleichsmaßnahmen nötig.
- Die staatliche Unterstützung der Transformation und der Ausgleich entstehender Belastungen für private Haushalte und Unternehmen werden im Jahr 2030 rund 47 bis 50 Milliarden Euro zusätzliche Ausgaben der öffentlichen Hand erfordern, zwischen 2021 und 2030 insgesamt 230 bis 280 Milliarden Euro. Diese müssen mit Einsparungen im Bundeshaushalt, mit Abgaben, Steuern und Schulden finanziert werden.
- Die nationale Anstrengung wird nur dann einen wesentlichen Einfluss auf das Weltklima haben, wenn sie international Nachahmer und Partner findet. Umso mehr sollte Deutschland sich stärker für eine europäisch und international abgestimmte Klimapolitik einsetzen. Zudem sollte Deutschland auf eine deutlich offenere Ausgestaltung des EU-Beihilferechts hinwirken, die die öffentliche Unterstützung der Transformation ermöglicht.
Im Jahr 2019 wurden 70 % des deutschen Gebäudebestandes noch mit fossilen Energieträgern beheizt. Das entspricht einem Bestand von etwa sechs Millionen Öl- und neun Millionen Gasheizungen. Bei einer gleichbleibenden Austauschrate werden zwischen 2023 und 2030 davon voraussichtlich etwa fünf Millionen erneuert. Das entspricht einem Drittel des Bestandes.
Maßnahmen für den Sektor Gebäude
Emissionsfreie Neubauten: Ab sofort sollten keine fossilen Brennstoffe mehr in Neubauten eingesetzt werden. Energetische Gebäudesanierung: Die jährliche Sanierungsrate erhöht sich im Durchschnitt über alle Gebäudeklassen hinweg von 1,1 % im Jahr 2019 auf 1,9 % bis 2030 deutlich, bei gleichzeitiger Steigerung der Sanierungstiefe (Dämmmaßnahmen etc.): Der kostengünstige Einsatz von Wärmepumpen unterstellt, dass Bestandsgebäude durch koordinierte, umfassende Sanierungsmaßnahmen für den Einsatz solcher Aggregate ertüchtigt werden, zum Beispiel durch Austausch der Umwälzpumpe sowie Heizkörper und durch Dämmung der Gebäudehülle, und dafür ausreichend Handwerkerkapazitäten zur Verfügung gestellt werden können. Dies ist nötig, um Deutschlands neues Sektorziel im Jahr 2030 zu erreichen und frühzeitig durch individuell zugeschnittene Sanierung in mehr Gebäuden die Voraussetzungen für eine Umstellung auf neue Wärmeversorger wie Wärmepumpen zu schaffen. Diese könnten in unsanierten Gebäuden ansonsten nur mit höheren Zusatzinvestitionen in die Heiztechnik und mit höheren spezifischen Heizkosten (niedrigere Jahresarbeitszahl) eingebaut werden.
„Klimapfad 2.0“ rät dem Gesetzgeber, Sanierungsfahrpläne zur Pflicht zu machen. Konkret: Gebäudespezifische Primärenergiebedarfsziele sollten ausgewiesen sowie Raumwärme- und Warmwasserbedarfsziele benannt werden, verbunden mit einer Vorschrift zur Erstellung von Sanierungsfahrplänen zwischen 2023 und 2028 (beginnend mit den sanierungsbedürftigsten Gebäuden) sowie der Pflicht zur Erfüllung der Primärenergiebedarfsziele innerhalb von zehn Jahren.
Gestufte energetische Sanierung
Im Zuge eines koordinierten, gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplanes kann etwa der Einsatz von weniger effizienten Wärmepumpen in Kauf genommen werden, solange ein ausreichendes Energieniveau vorliegt und individuell je nach Bedarf zum Beispiel neue Umwälzpumpen oder neue Heizkörper eingesetzt werden. Durch spätere Sanierungsmaßnahmen kann dann die Effizienz der Wärmepumpe weiter gesteigert werden. Deshalb müssen im Gebäudesektor bereits frühzeitig Weichen gestellt werden, um einen weitgehend durchsanierten Gebäudebestand im Jahr 2045 innerhalb des natürlichen Sanierungszyklus zu erreichen. Verfehlungen in diesem Jahrzehnt würden nach 2030 vermehrt kostenintensive energetische Sanierungen außerhalb dieses Sanierungszyklus erfordern und wären daher langfristig mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Im Jahr 2030 weist somit ein über alle Gewerke energetisch saniertes Wohngebäude im Durchschnitt einen Energieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser von etwa 70 kWh/m2a auf. Beschleunigung der Wärmewende: Insgesamt gibt es bis 2030 im Bestand sechs Millionen Wärmepumpen (plus fünf Millionen gegenüber 2019) und über zwei Millionen Fernwärmeanschlüsse (plus eine Million gegenüber 2019). Wo immer möglich, muss dafür ab 2023 jede Erneuerungsinvestition in lokal vollständig treibhausgasneutrale Wärmelösungen getätigt werden. Mehrinvestitionen und Kosten: Insgesamt sind für die Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor bis 2030 rund 175 Milliarden Euro an Mehrinvestitionen nötig. Der größte Posten entfällt auf umfangreichere energetische Sanierung (80 Milliarden Euro). Erneuerbare Wärmelösungen nehmen 67 Milliarden Euro in Anspruch, die Dekarbonisierung von Geräten und Prozessen 27 Milliarden Euro.
Auflagen für Kommunen
Erneuerbare-Energien-Gebot im Neubau: Ab spätestens 2025 sollten in Neubauten nur noch lokal vollständig treibhausgasneutrale Wärmelösungen zum Einbau zugelassen werden (Wärmepumpen und Fernwärme; bei Öl- und Gaskesseln oder ähnlichem Nachweis der Nutzung ausschließlich treibhausgasneutrale Anlagen für Kommunen). Die Kommunen betreffend empfehlen die Gutachter: Es sollte eine systemische und volkswirtschaftlich effizient dimensionierte Planung von Wärme- und sonstigen Netzinfrastrukturen eingeführt werden, ausgehend von einer Bedarfserhebung in kreisfreien Städten und Landkreisen mit gebäudespezifischer Festlegung von Energieträgern. Die von den Kommunen verpflichtend zu erstellende Infrastrukturplanung kann schrittweise erfolgen. Generell: Bisherige Förderungen zum Anreiz für schnellere, umfassendere Sanierung und Energieträgerwechsel sollten miteinander verknüpft werden, inklusive Kombibonus für mehrere Sanierungsmaßnahmen, Sprinterprämie für den Energieträgerwechsel bis 2030, Bonus für aufwendige Maßnahmen sowie Zugang zu Finanzierung über zweckgebundene, schnell zugängliche KfW-Kredite. Kosten: Insgesamt werden rund 15 bis 17 Milliarden Euro Förderung im Jahr 2030 nötig sein, das sind 13 bis 15 Milliarden Euro mehr als 2019.
Weitere Instrumente
Fachkräfteförderung von Gutachtern, Planern, Handwerkern, ferner serielle Sanierung (zum Beispiel „Energiesprong“), des Weiteren Informationskampagnen zur energetischen Sanierung, Umlagefähigkeit bestimmter Investitionen auf den Mieter in Abhängigkeit des energetischen Gebäudezustands, Standards zur Gewährleistung der Wiederverwendbarkeit und Ressourceneffizienz von Baumaterialien, Formulierung von Standards und Qualitätskriterien zur Gebäudeautomation (Interoperabilität).
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