Viele Fragen zum Energieausweis
Wo kann ich ihn bekommen? Wie lange ist er gültig? Wann muss ich ihn vorlegen können? Eine aktuelle Umfrage zeigt: Rund um den Energieausweis gibt es viele Wissenslücken. Besonders groß ist der Informationsbedarf demnach bei privat Vermietenden.
Eine aktuelle Umfrage offenbart deutliche Wissenslücken rund um den Energieausweis.
Foto: Techem
„Im Kontext der Energiewende spielt der Energieausweis eine zentrale Rolle“, so Nicolai Kuß, Chief Sales Officer beim Energiedienstleister Techem. Das Unternehmen mit Hauptsitz im hessischen Eschborn hat im Mai 2025 eine Onlineerhebung zum Energieausweis durchgeführt. Befragt wurden 454 private Vermietende sowie 79 Geschäftskunden (gewerblich Vermietende und Verwaltende). Im Fokus der qualitativen Befragung: Der Informationsstand, der Informationsbedarf sowie das Verhalten bei der Nutzung und beim Anbieterwechsel.
Umfrageteilnehmende wünschen sich mehr Informationen
Die Umfrage des Energiedienstleisters macht deutlich: Während Geschäftskunden vergleichsweise gut informiert sind (87 % der Befragten gaben an, sich „gut“ beziehungsweise „sehr gut“ informiert zu fühlen), zeigt sich besonders bei privat Vermietenden ein gravierender Aufklärungsbedarf – speziell in Hinblick auf rechtliche Rahmenbedingungen und Gesetzesänderungen: Mehr als die Hälfte der privat Vermietenden wünscht sich mehr Informationen darüber, wie oft ein Energieausweis erneuert werden muss (56 %), wann er genau erforderlich ist (55 %), welche Dokumente für die Erstellung notwendig sind (53 %) und wie sich gesetzliche Änderungen auswirken (52 %). Zudem sind sich viele über die Konsequenzen bei fehlendem Ausweis, die üblichen Kosten für die Erstellung oder die verschiedenen Arten von Energieausweisen im Unklaren. Dabei ist der Nachweis ein wichtiges Instrument für den Betrieb und Erhalt eines Gebäudes: „Er ermöglicht es, den energetischen Zustand einer Immobilie transparent darzustellen und Potenziale für Sanierungen und Energieeffizienzmaßnahmen zu identifizieren. Dies kann nicht nur den Wert der Immobilie steigern, sondern auch dazu anhalten, Maßnahmen zu ergreifen, welche langfristig die Betriebskosten senken können“, erläutert Nicolai Kuß.
Welche Arten von Energieausweis gibt es?
Der Energieausweis kann als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ausgestellt werden. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohnenden über einen Zeitraum von drei Jahren und ist relativ einfach zu erstellen, da er auf vorhandenen Daten basiert.
Der Bedarfsausweis hingegen wird auf Grundlage einer detaillierten Analyse der Bausubstanz, der Heizungsanlage und anderer Faktoren erstellt. Er gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes, unabhängig vom Nutzendenverhalten. Der Bedarfsausweis ist zwar aufwendiger in der Erstellung, bietet aber eine objektivere Bewertung des energetischen Zustands des Gebäudes.
Erfüllen Vermietende nicht die gesetzlich geforderten Ausweispflichten, können Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro fällig werden – selbst bei Unwissenheit.
Änderungen durch GEG-Novellierung
Auffallend bei den Ergebnissen der Umfrage sei, dass ein Großteil der privat Vermietenden nicht ausreichend über aktuelle rechtliche Entwicklungen informiert ist, so Techem. Insbesondere Änderungen, die im Mai 2021 auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten sind, seien nicht bekannt. Im Zuge der GEG-Novellierung wurden die Anforderungen an die Datenerhebung für Energieausweise verschärft, die Nachweispflichten konkretisiert und in bestimmten Fällen die Fotodokumentation des Gebäudes verpflichtend. Ziel war es, die Genauigkeit der Angaben zu verbessern und den Ist-Zustand des Gebäudes genauer zu dokumentieren. Standardwerte dürfen seitdem nur noch unter bestimmten Bedingungen verwendet werden, um die Qualität und Aussagekraft des Energieausweises zu gewährleisten.
„Die Ergebnisse unserer Umfrage haben deutlich gemacht, dass Vermietende dringend verlässliche Informationen und ein höheres Maß an Transparenz benötigen, um den gesetzlichen Verpflichtungen rund um den Energieausweis gerecht zu werden“, betont Nicolai Kuß..




