Marktstammdatenregister (MAStR) 24.11.2020, 11:15 Uhr

Solar & Co.: Wichtiger Stichtag 31. Januar 2021

Keine Einspeisevergütung ohne Registrierung: Wer privat Strom erzeugt und diesen ins öffentliche Netz einspeisen möchte, muss seine Anlage spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister dokumentieren. Geschieht dies nicht, fließt nicht nur kein Geld, sogar Bußgelder sind möglich. Für Alt-Anlagen endet bald die Übergangsfrist.

Private Anlagen zur Energieerzeugung mit Netzanbindung - wie etwa Photovoltaikanlagen - müssen seit 2019 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Foto: panthermedia.net/zstockphotos

Private Anlagen zur Energieerzeugung mit Netzanbindung - wie etwa Photovoltaikanlagen - müssen seit 2019 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.

Foto: panthermedia.net/zstockphotos

Wer eine Stromerzeugungs-Anlage betreibt, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb genommen wurde, hat noch knapp zwei Monate Zeit sie in das zentrale Marktstammdatenregister (MAStR) der Bundesnetzagentur einzutragen. Dann endet die Übergangsfrist für Alt-Anlagen. Ohne Anmeldung erhalten Anlageneigentümer keine Einspeisevergütung mehr.

Was ist das Marktstammdatenregister?

Seit Anfang 2019 müssen alle stromerzeugenden Anlagen in das MAStR eingetragen werden. Das Online-Portal hat damit alle bis dato im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz hinterlegten Meldewege abgelöst. Wer beispielsweise mit einer Solaranlage privat Strom erzeugt, ist davon ebenso betroffen wie private Eigentümer von Blockheizkraftwerken (BHKW), Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Windenergieanlagen, Batteriespeichern oder Notstromaggregaten. Alle laufenden Anlagen müssen unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme angemeldet werden – auch wenn sie bereits seit vielen Jahren genutzt werden. Dies gilt auch für Anlagen, die bereits an anderer Stelle registriert wurden (etwa beim Netzbetreiber, im PV-Meldeportal oder dem EEG-Anlagenregister). Eine automatische Datenübernahme durch die Bundesnetzagentur erfolgt nicht. Selbst Anlagen, die ihre EEG-Einspeisevergütung Ende 2020 verlieren, müssen angemeldet werden. Eigentümer von Neu-Anlagen können diese binnen der ersten vier Wochen nach Inbetriebnahme ins MAStR einpflegen oder die Daten der Anlage bereits auf freiwilliger Basis in der Planungsphase hinterlegen.

Was passiert, wenn eine Anlage nicht eingetragen wird?

Viele Eigentümer kennen die Nachregistrierungspflicht nach wie vor nicht oder haben sie nach fast zwei Jahren wieder vergessen. Um diese Informationslücke zu schließen, wurden die Betreiber von Bestandsanlagen von den Netzbetreibern in Deutschland schriftlich über die Registrierungspflicht informiert. Und dennoch: Mitte November waren bundesweit rund 300 000 Anlagen, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, noch nicht im MAStR eingetragen. Liegt bis zum 31. Januar 2021 kein Eintrag vor, stoppt der Netzbetreiber die Vergütung für den in das Stromnetz eingespeisten Strom. Erst wenn der Anlagenbetreiber die Registrierung im Datenregister nachholt, erfolgt die Auszahlung der einbehaltenen Vergütungen. Da viele Eigentümer ihre Anlagen über die Einspeisevergütung refinanzieren, droht ihnen ein unnötiges – wenn auch temporäres – Verlustgeschäft. Für den Netzbetreiber ist eine verspätete Meldung übrigens mit einem großen Aufwand verbunden: Zuerst muss er die Zahlungen stoppen, dann prüfen, ob die Registrierung erfolgt ist, und bei einer Nachmeldung die Vergütung wieder aufnehmen.

Wie läuft die Registrierung ab?

Fachwissen ist für die etwa 20-minütige Registrierung nicht erforderlich. Sie erfolgt für alte wie für neue Anlagen über das gleiche Webportal. Zunächst legt man ein Benutzerkonto an und hinterlegt hier die Kontaktdaten des Betreibers. Dann folgt die Registrierung der Anlage. Alle hierfür nötigen Angaben finden sich in der Regel im Kaufvertrag sowie den Anmeldepapieren an die Bundesnetzagentur und an den lokalen Netzbetreiber. Je nach Anlagenart werden unterschiedlich viele Daten abgefragt. Hilfestellung leistet die Registrierungshilfe der Bundesnetzagentur. Dort finden sich auch Video-Anleitungen, die Schritt für Schritt durch die Einträge führen. Einige Angaben können nach erfolgreicher Registrierung nachgetragen werden.

 

 

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