Die Top 15 Prozent zählen
Seit Januar 2024 gelten für Finanzmarktteilnehmer und große Unternehmen strengere Anforderungen an die EU-Taxonomie. Damit Kreditinstitute bei ihren Finanzaktivitäten weiterhin nachvollziehbar und transparent deren Taxonomiekonformität überprüfen und nachweisen können, haben der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) und das Beratungsunternehmen Drees & Sommer jetzt das Top 15 %-Benchmarking von Oktober 2023 aktualisiert.
ESG Top 15 Prozent.
Foto: AI generiert
EU-Taxonomie
„Viele Banken und Kreditinstitute kämpfen immer noch darum, den Überblick im Regulierungsdschungel zu behalten und die Nachhaltigkeit ihrer Wirtschaftstätigkeiten nachzuweisen, während immer neue Anforderungen dazukommen“, erklärt Matthias Fischer, stellvertretender Bereichsleiter Immobilienbewertung des vdp. Dabei hilft das aktualisiertes Top 15 %-Benchmarking, das auf die EU-Taxonomie-Verordnung und die Wirtschaftstätigkeit „Erwerb und Eigentum an Immobilien“ zurückgeht, Kreditinstituten dabei, die Taxonomiekonformität ihrer Immobilienportfolios zu bewerten. Demnach gilt ein bis Ende 2020 errichtetes Gebäude unter anderem dann als taxonomiekonform, wenn es in Bezug auf den nationalen oder regionalen Markt und hinsichtlich seines Primärenergiebedarfs zu den besten 15 % seiner Objektklasse gehört. Mit welchen Kennzahlen das genau nachgewiesen werden kann, ermitteln vdp und Drees & Sommer bereits zum dritten Mal in ihrem jährlichen Benchmarking.
Neu: Weitere CO2-Emissionskennzahlen und Benchmarks für Hotelgebäude
Claudio Tschätsch, Verantwortlicher für die Themen ESG und Sustainable Finance bei Drees & Sommer, ergänzt: „Um die veränderte Regulatorik zu berücksichtigen und die Top 15 %-Kriterien möglichst präzise zu definieren, haben wir unsere Methodik weiterentwickelt.“ Zum Beispiel haben wir zusätzliche CO2-Emissionskennzahlen und Hotelgebäude als weitere Assetklasse aufgenommen.“ Damit stelle die aktualisierte Studie sicher, dass Kreditinstitute beim Nachweis der Taxonomiekonformität der Immobilien auf dem aktuellsten Stand sind und die Anforderungen bestmöglich erfüllen. Neben grundsätzlichen Empfehlungen enthält die Studie detaillierte und nachvollziehbare Kriterien für die Assetklassen Wohnen, Büro, Handel, Logistik und Hotel. Sie orientiert sich dabei an der nationalen Gesetzgebung und berücksichtigt zudem die vorläufigen Empfehlungen für die Überarbeitung der EU-Taxonomie sowie die Anforderungen an ein Nullemissionsgebäude (Zero Emission Building), die in der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden definiert sind.
Gebäudeenergieeffizienz als zentrales Kriterium
Um zu den Top 15 % seiner Objektklasse zu gehören, sollte ein Wohngebäude zum Beispiel der Energieeffizienzklasse A+ oder A entsprechen oder einen berechneten Endenergiebedarf von weniger als 30 beziehungsweise 50 kWh pro m² und Jahr aufweisen. Auch bei Nichtwohngebäuden ist die Gebäudeenergieeffizienz ein entscheidendes Kriterium. Da Regularien wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) keine einheitliche Obergrenze für alle geltenden Gebäudenutzungen festlegen, empfehlen die Studienmacher, die Gebäudeenergieeffizienz bei Nichtwohngebäuden nach einzelnen Assetklassen zu bewerten. So sollte der jährliche Energieverbrauch für Heizung und Strom bei einem Bürogebäude zwischen 140 und 240 kWh pro m² liegen, während der Endenergieverbrauch von einem Hotel für die Top 15 % zwischen 213 und 233 kWh pro m² und Jahr betragen kann.
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