Entwurf zum Telemediengesetz 13.03.2015, 15:02 Uhr

Private Hotspot-Anbieter müssen ihre Mitnutzer namentlich kennen

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung soll Rechtssicherheit für Anbieter öffentlicher, drahtloser Internetzugänge schaffen und damit die öffentliche Verfügbarkeit des Internets per WLAN in Deutschland voranbringen. Doch die Voraussetzungen für einen freien, kabellosen Zugang für alle schafft dieser Entwurf nicht. Obendrein werden private WLAN-Betreiber dazu verpflichtet, ihre Mitnutzer namentlich zu kennen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der den Ausbau von öffentlichen WLAN-Netzen und Internetzugangspunkten in Deutschland voranbringen soll. Ein goldener Wurf ist es nicht. 

Das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der den Ausbau von öffentlichen WLAN-Netzen und Internetzugangspunkten in Deutschland voranbringen soll. Ein goldener Wurf ist es nicht. 

Foto: Stephanie Pilick/dpa

Diese Rechtslage ist vermutlich einmalig in der Welt: Wer in Deutschland anderen Zugang zum Internet über sein kabelloses lokales Netzwerk (WLAN) gewährt, haftet für Rechtsverletzungen, die andere über den Anschluss begehen – also zum Beispiel Raubkopien laden oder illegale Inhalte im Netz verbreiten. Ausgenommen von dieser sogenannten „Störerhaftung“ sind bislang nur die Online-Provider wie Telekom, 1&1 oder Vodafone, die nicht für den Inhalt der Pakete verantwortlich gemacht werden sollen, die sie gewerbsmäßig transportieren.

Nun ist die Störerhaftung landläufiger Meinung nach Schuld daran, dass Deutschland bei der Versorgung der Öffentlichkeit mit freien, kabellosen Internetzugängen im Vergleich zu anderen Industrieländern weit hinterher hinkt. Wegen der unsicheren Rechtslage scheuen sich viele Gastronomen oder Geschäftsleute, ihren Kunden den Service eines WLAN-Zugangs anzubieten. Ebenso wie Privatleute, die ihren Freunden oder Mitbewohnern, ihren Vereinsmitgliedern oder auch den Flüchtlingen in der örtlichen Unterbringung bereitwillig ihren schnellen Internetzugang zur Mitbenutzung zur Verfügung stellen würden – sei es aus Hilfsbereitschaft, oder einfach, weil sie es ohne technische Probleme könnten.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
FH Münster-Firmenlogo
Mitarbeiter/in (w/m/d) zur Koordination der Schulkontakte FH Münster
Steinfurt Zum Job 
über ifp l Personalberatung Managementdiagnostik-Firmenlogo
Stellvertretende Leitung Bau- und Gebäudetechnik (m/w/d) über ifp l Personalberatung Managementdiagnostik
Rhein-Main-Gebiet Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur (w/m/d) Brückenprüfung Die Autobahn GmbH des Bundes
TAUW GmbH-Firmenlogo
Projektingenieur:in (m/w/d) Hydro(geo)logische Modellierungen TAUW GmbH
verschiedene Standorte Zum Job 
PNE AG-Firmenlogo
Experte Technischer Einkauf für Windenergieanlagen (m/w/d) PNE AG
Hamburg, Husum, Cuxhaven Zum Job 
Stadtwerke München GmbH-Firmenlogo
Instandhaltungsmanager*in (m/w/d) Stadtwerke München GmbH
München Zum Job 
Rittal GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Maschinenbauingenieur / Prüfingenieur (m/w/d) Dynamik / Schwingungstechnik Rittal GmbH & Co. KG
Herborn Zum Job 
Fraunhofer-Institut für Angewandte Festkörperphysik IAF-Firmenlogo
Wissenschaftler (m/w/d) - angewandte NV-Magnetometrie und Laserschwellen-Magnetometer Fraunhofer-Institut für Angewandte Festkörperphysik IAF
Freiburg im Breisgau Zum Job 
Deutsche Rentenversicherung Bund-Firmenlogo
Teamleiter*in Bauprojekte Elektrotechnik (m/w/div) Deutsche Rentenversicherung Bund
Stadtwerke Frankenthal GmbH-Firmenlogo
Energieberater (m/w/d) Stadtwerke Frankenthal GmbH
Frankenthal Zum Job 
Griesemann Gruppe-Firmenlogo
Lead Ingenieur Elektrotechnik / MSR (m/w/d) Griesemann Gruppe
Köln, Wesseling Zum Job 
Vita Zahnfabrik H. Rauter GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Konstrukteurin / Konstrukteur Maschinen und Anlagen Vita Zahnfabrik H. Rauter GmbH & Co. KG
Bad Säckingen Zum Job 
PARI Pharma GmbH-Firmenlogo
Senior Projekt-/Entwicklungsingenieur (m/w/d) in der Konstruktion von Medizingeräten PARI Pharma GmbH
Gräfelfing Zum Job 
ABO Wind AG-Firmenlogo
Projektleiter (m/w/d) Umspannwerke 110kV für erneuerbare Energien ABO Wind AG
verschiedene Standorte Zum Job 
Berliner Wasserbetriebe-Firmenlogo
Bauingenieur:in Maßnahmenentwicklung Netze (w/m/d) Berliner Wasserbetriebe
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Abteilungsleitung (m/w/d) Umweltmanagement und Landschaftspflege Die Autobahn GmbH des Bundes
Residenzstadt Celle-Firmenlogo
Abteilungsleitung (d/m/w) für die Stadtplanung im Fachdienst Bauordnung Residenzstadt Celle
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Ingenieur (w/m/d) Verkehrsbeeinflussungsanlagen Die Autobahn GmbH des Bundes
Hamburg Zum Job 
VIVAVIS AG-Firmenlogo
Projektleiter (m/w/d) Angebotsmanagement VIVAVIS AG
Ettlingen, Berlin, Bochum, Koblenz Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Projektingenieur (w/m/d) Telematik-Infrastruktur Die Autobahn GmbH des Bundes
Frankfurt am Main Zum Job 

Befreiung von der Störerhaftung

Das soll nun anders werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der den Ausbau von öffentlichen WLAN-Netzen und Internetzugangspunkten in Deutschland voranbringen soll: Der „Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“ sieht vor, dass Diensteanbieter, die einen Internetzugang „geschäftsmäßig oder als öffentliche Einrichtung“ über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen, von der Störerhaftung ausgenommen werden.

Wer in Deutschland anderen Zugang zum Internet über sein kabelloses lokales Netzwerk (WLAN) gewährt, haftet für Rechtsverletzungen, die andere über den Anschluss begehen. Das soll sich ändern. Allerdings nur für Geschäfte und öffentliche Einrichtungen. Privatleute müssten nach dem vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf Mitnutzer namentlich nennen können.

Wer in Deutschland anderen Zugang zum Internet über sein kabelloses lokales Netzwerk (WLAN) gewährt, haftet für Rechtsverletzungen, die andere über den Anschluss begehen. Das soll sich ändern. Allerdings nur für Geschäfte und öffentliche Einrichtungen. Privatleute müssten nach dem vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf Mitnutzer namentlich nennen können.

Quelle: Robert Schlesinger/dpa

Das allerdings nur, wenn sie erstens ihr WLAN mit anerkannten Verfahren verschlüsseln, das heißt den Zugang mit einem Passwort sichern, und wenn zweitens der Nutzer erklärt hat, dass er über den Internetzugang keine Rechtsverletzung begeht – sei es auf einem Blatt Papier oder per Häkchensetzen auf einer dann einzurichtenden Login-Seite.

Verschlüsselung widerspricht freiem Internetzugang

Verschlüsselung sei ja nun das Gegenteil von frei zugänglichen, öffentlichen WLANs, kritisieren Freifunker den Entwurf. Die Freifunk-Initiative setzt sich für ein öffentlich zugängliches, unzensiertes Internet in Gemeinschaftsbesitz ein. Mit ihren privaten Routern betreiben ihre Mitstreiter selbstverwaltete lokale Computer-Netzwerke, die in einem freien Funknetz miteinander verbunden sind, und stellen ihre Internetzugänge kostenlos zur Verfügung.

Deutschland hinkt bei kabellosen Internetzugängen anderen Industrieländern weit hinterher.

Deutschland hinkt bei kabellosen Internetzugängen anderen Industrieländern weit hinterher.

Quelle: Mascha Brichta/dpa

„Wie sollen Nutzer_Innen einen Hotspot (beispielsweise bei der Bahn oder in einem Flüchtlingsheim) nutzen, wenn der Nutzer auf ein verschlüsseltes WLAN gar nicht zugreifen kann, um sich anzumelden“, heißt es in einer Stellungnahme der Freifunk-Initiative. Darüber hinaus sei die Verschlüsselung des Netzzugangs derzeit technisch nur mit einem Schlüssel möglich, der doch wieder allen potentiellen Nutzern bekannt gemacht werden müsste, womit sie wirkungslos sei.

Internetzugang nur für Bekannte

User wie Freifunker und andere Privatpersonen, die ihren Internetzugang anderen zur Mitbenutzung zur Verfügung stellen, hätten noch ein weiteres Problem, sollte der Entwurf so in Kraft treten. Laut Gesetzentwurf zählen sie nämlich zu den „sonstigen Diensteanbietern“, die nicht nur die genannten Auflagen für den geschäftsmäßigen Betrieb erfüllen müssen, sondern obendrein die Namen der Mitbenutzer ihrer WLAN-Hotspots kennen müssen.

Damit richtet sich der Entwurf insbesondere gegen eine bunte Szene in Deutschland, vor allem in Berlin, in der Leute ihren schnellen Internetanschluss bereitwillig jedem zur Verfügung stellen, der vorbeikommt, sei es, indem sie das Passwort an die Hauswand sprayen oder gar einen Gastzugang ohne Passwort einrichten.

eco: Der Entwurf konterkarikiert sein Ziel

„Anstatt einen einfachen und unkomplizierten Zugang zu öffentlich zugänglichen WLAN-Diensten zu ermöglichen wird dies durch Anmelde- und Registrierungsprozesse konterkariert und bürokratischer Aufwand geschaffen“, kritisiert denn auch der eco-Verband den Entwurf. Statt die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen werde ein Haftungsrisiko für die WLAN-Betreiber geschaffen.

 

Ein Beitrag von:

  • Susanne Neumann

    Susanne Neumann ist Webjournalistin. „Inhalt mit Anspruch“ ist das Motto der freien Journalistin und Online-Redakteurin. Sie steht für gründliche Recherche, eine verständliche Darstellung auch komplizierter Sachverhalte und Freude am Thema. Sie hat  Politik-, Theater-, und Kommunikationswissenschaften studiert.

Themen im Artikel

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.