Stärkelieferant für Klebstoffe 13.12.2013, 16:16 Uhr

Gericht stoppt den Anbau der Gen-Kartoffel Amflora in der EU

Die gentechnisch veränderte Kartoffelsorte Amflora darf in der EU nicht mehr angebaut werden. Der Europäische Gerichtshof hat 2010 von der Europäischen Kommission erteilte Zulassung an die Firma BASF Plant Science am Freitag für nichtig erklärt. Der Grund: Die Kommission hat im Zulassungsverfahren schwere Verfahrensfehler gemacht.

In Bütow im Müritzkreis wurde am 5. Mai 2009 erstmals die gentechnisch manipulierte Kartoffel Amflora ausgesäht. Unter amtlicher Aufsicht wurden die Kartoffeln auf 20 Hektar in den Boden eingebracht. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof die Zulassung des Anbaus aufgehoben. Allerdings wird die Kartoffel schon seit 2010 nicht mehr in Deutschland angebaut.

In Bütow im Müritzkreis wurde am 5. Mai 2009 erstmals die gentechnisch manipulierte Kartoffel Amflora ausgesäht. Unter amtlicher Aufsicht wurden die Kartoffeln auf 20 Hektar in den Boden eingebracht. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof die Zulassung des Anbaus aufgehoben. Allerdings wird die Kartoffel schon seit 2010 nicht mehr in Deutschland angebaut.

Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Ihre offizielle Bezeichnung lautet EH92-527-1, besser bekannt als die Gen-Kartoffel Amflora. Sie war und ist nicht für den Teller der Menschen gedacht. Sie wäre zwar essbar, ist aber aufgrund ihres hohen Stärkegehaltes so mehlig kochend, dass sie in der Küche ohnehin nichts verloren hat. Amfloras Auftrag ist es, unter anderem der Klebstoffindustrie Stärke zu liefern. Dazu wurde ihr Erbgut von der BASF Plant Science so manipuliert, dass sie eine Stärke ausbildet, die vollständig aus Amylopektin besteht, das ist der Hauptbestandteil der natürlichen Stärke.

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Das sollte eine optimierte stoffliche Nutzung der Stärke aus der Knolle für die Herstellung von Papier, Textilien oder eben Klebstoff ermöglichen. Denn in normaler Kartoffelstärke ist mit rund 20 bis 30 Prozent noch ein zweites Stärkepolymer enthalten, die Amylose. Und die muss für die industrielle Stärkeproduktion aufwändig entfernt werden.

Erster Antrag auf Zulassung schon 1996

Amflora hat eine lange und sicher keine erfolgreiche Geschichte. Bereits im Jahr 1996 wurde ein erster Antrag auf Zulassung zum Freilandanbau eingereicht. Die Geschichte der Zulassung der Stärke-Kartoffel Amflora ist dann auch ein wenig kompliziert: Basis des Zulassungsverfahrens war ein befürwortendes Gutachten der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus dem Jahr 2005. Gefüttert mit diesem befürwortenden Gutachten bat die Kommission vorschriftsgemäß zwei aus Vertretern der Mitgliedsländer zusammengesetzte Ausschüsse um eine Stellungnahme zur Zulassung der Kartoffel.

Es handelte sich dabei um den Regelungssauschuss für Freisetzung genetisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel und den Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit. Beide Ausschüsse reagierten nicht und so legte die Kommission dem Rat die beantragten Zulassungen zur Entscheidung vor. Doch der Rat zögerte, traf keine Entscheidung.

Die EU-Kommission hatte Zweifel bei der Zulassung

Zu diesem Zeitpunkt war die Kommission berechtigt, der BASF die Zulassung zu erteilen. Doch aufgrund aufkommender Zweifel beschloss die Kommission, die EFSA erneut zu konsultieren, um Klarstellungen zu erhalten. Im Juni gab die EFSA eine wissenschaftliche Stellungnahme ab, in der sie bestätigte, dass die Gen-Kartoffel weder eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen noch für die Umwelt darstelle. Aufgrund dieser Stellungnahme erteilte die Kommission am 2. März 2010 die Erlaubnis für den Anbau der Stärkekartoffel in der Europäischen Union und für die Verwendung als Futtermittel.

Ungarn verklagte die Europäische Kommission

Mehrere Länder lehnten den Anbau jedoch ab, weil Amflora durch ein bestimmtes Gen gegen bestimmte Antibiotika resistent ist. Österreich verbot den Anbau am 28. März 2010, Luxemburg zog am 16. Juni des gleichen Jahres nach. Und Ungarn reichte am 27. Mai 2010 gegen die Zulassungsentscheidung der Kommission beim Europäischen Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage gegen die Kommission ein. Ungarn ist der Auffassung, dass von der Gen-Kartoffel Amflora eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt ausgeht. Frankreich, Luxemburg, Österreich und Polen sind dem Rechtsstreit als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge Ungarns beigetreten.

Der frühere Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (l, FDP) und BASF-Vorstand Jürgen Hambrecht (r) ernteten am Dienstag 31. August 2010 auf einem Feld bei Zepkow im Müritz-Kreis die ersten in Deutschland angebauten Knollen der gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora. Während der Veranstaltung protestierten Gentechnikgegner gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen.

Der frühere Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (l, FDP) und BASF-Vorstand Jürgen Hambrecht (r) ernteten am Dienstag 31. August 2010 auf einem Feld bei Zepkow im Müritz-Kreis die ersten in Deutschland angebauten Knollen der gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora. Während der Veranstaltung protestierten Gentechnikgegner gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen.

Quelle: dpa/Bernd Wüstneck

Am Freitag, den 13. Dezember 2013, hat der Europäische Gerichtshof die Zulassung der Gen-Kartoffel für nichtig erklärt. Die Kommission habe im Zulassungsverfahren einen entscheidenden Verfahrensfehler gemacht, so das Gericht. Sie hätte den beiden beteiligten Ausschüssen diese neue wissenschaftliche Stellungnahme der EFSA vorlegen müssen, damit diese die Gelegenheit gehabt hätten, sich zu diesem Gutachten zu äußern. „Da somit die Kommission ihre Verfahrenspflichten in erheblichem Maße verletzt hat, erklärt das Gericht die angefochtenen Beschlüsse für nichtig“, schreiben die Richter der Kommission ins Stammbuch.

Der Europäische Gerichtshof wertet die wissenschaftliche Stellungnahme der EFSA aus dem Jahre 2009 „als inhaltliche Neubewertung und nicht als rein formale Bestätigung der in den früheren Stellungnahmen enthaltenen Risikobewertung.“ Eine Möglichkeit der Stellungnahme zu diesem neuen Gutachten wäre somit zwingend notwendig gewesen. Der Europäische Gerichtshof moniert daher, dass die Kommission „von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens abgewichen ist. In diesem Zusammenhang geht das Gericht davon aus, dass das Ergebnis des Verfahrens oder der Inhalt der angefochtenen Beschlüsse wesentlich anders hätten ausfallen können, wenn die Kommission diese Vorschriften beachtet hätte.“

Akzeptanz für Gentechnik fehlt in Europa

2010 wurde die Gen-Kartoffel erstmalig kommerziell in Deutschland, Schweden und Tschechien angebaut, verschwand aber ein Jahr später wieder vom Acker. Anfang 2012 hatte BASF angekündigt, den europäischen Markt für Pflanzenbiotechnologie weitgehend aufzugeben und den Sitz seines Tochterunternehmens aus der Nähe von Ludwigshafen in die USA zu verlegen. Als Begründung nannte der Konzern die fehlende Akzeptanz in Europa. Das jähe Ende der Amflora lässt die Umweltorganisation Greenpeace jubeln: „Die unrühmliche Geschichte der Gen-Kartoffel Amflora ist mit dem heutigen Urteil endgültig beendet. Die Kartoffel, die keiner wollte, war zu allem Überfluss noch nicht einmal legal zugelassen“, lästerte der Gentechnik-Experte der Umweltorganisation, Dirk Zimmermann.

Ein Beitrag von:

  • Detlef Stoller

    Detlef Stoller ist Diplom-Photoingenieur. Er ist Fachjournalist für Umweltfragen und schreibt für verschiedene Printmagazine, Online-Medien und TV-Formate.

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