Patentrecht in den USA 30.03.2012, 11:58 Uhr

Deutsche Unternehmen und US-Patente

Wenn deutsche Unternehmen mit neuen Produkten auf den US-Markt gehen wollen, stehen sie vor zwei Herausforderungen

Für Patentanmeldungen in den USA gelten andere Regeln als in Europa.

Für Patentanmeldungen in den USA gelten andere Regeln als in Europa.

Foto: European Patent Office EPO

Zur Erlangung möglichst wertvoller US-Patente sollten einige Besonderheiten des US-Patentsystems berücksichtigt werden. Das amerikanische Patentsystem erlaubt Anmeldungen, die in Europa oder Deutschland nicht möglich wären.

Top Stellenangebote

Zur Jobbörse
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Planungsingenieur (w/m/d) Straßenbau Die Autobahn GmbH des Bundes
ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH-Firmenlogo
Softwareentwickler und Softwaretester im Bereich virtuelle Simulation (gn) ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH
Fürstenfeldbruck Zum Job 
Max-Planck-Institut für Kernphysik-Firmenlogo
Ingenieur (m/w/d) als Leitung der Betriebstechnik Max-Planck-Institut für Kernphysik
Heidelberg Zum Job 
ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH-Firmenlogo
Senior Softwareentwickler Missionsautomatisierung für FCAS (gn) ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH
Berlin, Fürstenfeldbruck, Koblenz Zum Job 
ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH-Firmenlogo
Expert Systems Engineering Drohnenabwehr (gn) ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH
Fürstenfeldbruck Zum Job 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG-Firmenlogo
Ingenieur*in Betriebsleiterbüro (m/w/d) Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG-Firmenlogo
Automatisierungstechniker (m/w/d) Schwermetall Halbzeugwerk GmbH & Co. KG
Stolberg Zum Job 
GDMcom-Firmenlogo
Teamleiter Automation (m/w/d) GDMcom
Leipzig Zum Job 
STC Germany GmbH-Firmenlogo
Ingenieur/Techniker vorzugsweise für Hochfrequenztechnik (m/w/d) STC Germany GmbH
Frontenhausen Zum Job 
GDMcom-Firmenlogo
Sachbearbeiter für Verwaltung von Liegenschaften und Dienstbarkeiten (w/m/d) GDMcom
Leipzig Zum Job 
GDMcom GmbH-Firmenlogo
Systemingenieur für Informations- und Telekommunikationstechnik (m/w/d) GDMcom GmbH
Leipzig Zum Job 
Griesemann Gruppe-Firmenlogo
(Lead) Ingenieur EMSR-Technik (m/w/d) Griesemann Gruppe
Wesseling Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur Straßenplanung (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Kempten Zum Job 
Die Autobahn GmbH des Bundes-Firmenlogo
Bauingenieur für Bauvorbereitung und -leitung (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes
Kempten Zum Job 
Zink Ingenieure GmbH-Firmenlogo
Landschaftsarchitekt / Ingenieur (m/w/d) Zink Ingenieure GmbH
Lauf, Offenburg, Teningen Zum Job 
Fraunhofer-Institut für Angewandte Festkörperphysik IAF-Firmenlogo
Entwicklungsingenieur (m/w/d) - CVD-Diamant-Technologie Fraunhofer-Institut für Angewandte Festkörperphysik IAF
Freiburg im Breisgau Zum Job 
IMS Messsysteme GmbH-Firmenlogo
Elektrotechnikingenieur/-techniker (m/w/i) für die Prüfung von Messsystemen IMS Messsysteme GmbH
Heiligenhaus Zum Job 
Mehler Vario System GmbH-Firmenlogo
Ingenieur (m/w/d) Bereich Entwicklung neue Systeme Mehler Vario System GmbH
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern-Firmenlogo
Bauingenieur als Projektleiter Bau und Erhaltung (w/m/d) Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Kempten Zum Job 
ONEJOON GmbH-Firmenlogo
Techniker / Ingenieur (m/w/d) für unser Test Center im Bereich Anlagenbau / Thermoprozesstechnik ONEJOON GmbH
Bovenden Zum Job 

Dazu zählen Anmeldungen, deren Gegenstand durch den Erfinder selbst bereits veröffentlicht wurde. Außerdem Anmeldungen, deren Gegenstand in Europa oder Deutschland aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nur eingeschränkt patentfähig ist, wie z. B. computerimplementierte Verfahren.

Diese Aspekte müssen (in Abkehr von den gängigen Standards europäischer Patentpraxis) beachtet werden, um Konkurrenzunternehmen im US-Markt auf Augenhöhe zu begegnen. Nachfolgend sind zwei Beispiele für solche Besonderheiten aufgeführt:

US-Patente: Erfindung hat nach öffentlicher Präsentation zwölf Monate Schonfrist

Während in Europa das öffentliche Präsentieren einer Erfindung einer späteren Patentanmeldung den Boden entzieht, gewährt das US-Patentrecht dem Erfinder (oder dessen Rechtsnachfolger) eine zwölfmonatige Neuheitsschonfrist. Das heißt, nach der Präsentation hat der Erfinder bis zu zwölf Monate Zeit, eine Patentanmeldung mit Wirkung für die USA einzureichen und erfolgreich zu einem Patent zu führen.

Hieraus ergibt sich auch für europäische Unternehmen die Strategie, dass eine eigene, vor nicht mehr als zwölf Monaten veröffentlichte Erfindung noch mit Wirkung für die USA angemeldet werden sollte, wenn das Produkt auch in den USA vertrieben werden soll.

Dann nämlich kann ein deutsches Unternehmen das eigene US-Patent als Druckmittel gegen die Konkurrenz verwenden, um so gegebenenfalls eine Lizenz für Fremdpatente zu erhalten. Ohne eigenes US-Patent kann eine Lizenz nur gegen Geld oder im schlimmsten Falle gar nicht erwirkt werden.

Des Weiteren kann in den USA Schutz für Gegenstände beantragt werden, die in Europa nicht patentfähig sind. Dies betrifft unter anderem computerimplementierte Verfahren, Geschäftsmethoden wie beispielsweise Prozessabläufe in Unternehmen oder auch chirurgische, therapeutische oder diagnostische Verfahren. Dies sollte bereits beim Abfassen einer deutschen oder europäischen Anmeldung berücksichtigt werden, wenn eine spätere Tätigkeit in den USA beabsichtigt ist.

Unternehmen sollten die Verletzung fremder Patente unbedingt vermeiden

Neben der Erlangung eigener Patente sind Unternehmen gut beraten, die Verletzung fremder Patente zu vermeiden. Jede Firma, die in den USA bereits Patentstreitigkeiten ausfechten musste, weiß um die Kosten eines solchen Verfahrens. Insbesondere für den Fall des Unterliegens können hohe Schadenersatzforderungen auflaufen.

Dazu kommen die Kosten der Produktentwicklung und eventuell die Kosten zur Erlangung einer Zulassung des Produkts auf dem US-amerikanischen Markt. Während einer laufenden Patentstreitigkeit ist dabei nicht einmal sicher, ob das Produkt überhaupt jemals in den USA verkauft werden kann.

Die obige Problematik ist im Übrigen unabhängig davon, ob man selbst Patente in den USA hält oder nicht. Ein eigenes Patent stellt lediglich ein Verbotsrecht gegenüber anderen dar. Es beinhaltet nicht die Erlaubnis, ein bestimmtes Produkt auf den Markt zu bringen.

Von daher ist der frühzeitige Ausschluss von Patentverletzungen besonders wichtig. Im Patentrecht wird diese wirtschaftliche Handlungsfreiheit als „Freedom to Operate“ (FTO) bezeichnet. Mitlernende Systeme, mit denen „dynamische“ FTO-Einschätzungen/Analysen möglich sind, steigern dabei die Effizienz und senken die Kosten der Unternehmen.

Wie navigiert man am besten durch das Minenfeld der Patente? Neben den eigenen Patenten ist eine sorgfältige Patentrecherche und –analyse der Konkurrenz von großer Wichtigkeit, wenn ein neues Produkt auf dem US-Markt platziert werden soll.

Hierbei ist es nicht ausreichend, eine FTO-Analyse lediglich zu Beginn der Produktentwicklung durchzuführen, einen Vergleich zu ziehen und zu einem Ergebnis zu kommen. Schließlich verändert sich ein Produkt während der Entwicklung zur Marktreife erfahrungsgemäß. Von daher wird traditionell auch vor der Produkteinführung eine weitere FTO-Analyse vorgenommen.

Um wiederholte FTO-Analysen zu vermeiden, bieten spezialisierte Patentanwaltskanzleien eine „dynamische“, softwareunterstützte FTO-Analyse an. Sie erlaubt es einem Unternehmen, bereits während der Produktentwicklung zu testen, ob eine Konstruktionsänderung zu einem Konflikt mit einem Patent führen kann. Auf diese Weise können unnötige Designänderungen vermieden werden.

Frühzeitiges Erkennen „gefährlicher“ Patente der Konkurrenz sinnvoll

Noch viel wichtiger erscheint jedoch der Aspekt, dass es einem Unternehmen bereits im Entwicklungsstadium möglich ist, „gefährliche“ Patente der Konkurrenz zu erkennen und sich auf diese Situation einzustellen.

Das frühzeitige Erkennen eröffnet dem Unternehmen verschiedene Optionen:

– Es kann zu einer geeigneten Umgehungslösung gegenüber der Konkurrenz führen.

– Es können frühzeitig Lizenzierungsgespräche geführt werden.

– Oder es kann rechtzeitig mit einer Analyse begonnen werden, ob und wie sich das gegnerische Patent zu Fall bringen lässt.

Die Erfahrungen der Autoren mit dynamischen FTO-Analysen sind durchweg positiv: Zum einen eignen sie sich gut dazu, drohende Gefahren bildlich zu veranschaulichen. Sie zeigen einer Landkarte gleich mögliche Wege durch die feindliche Patentlandschaft.

Da die dynamischen FTO-Analysen die Veranschaulichung der Patentlandschaft vereinfachen, können Geschäftsführung und Entwickler frühzeitig mit den relevanten Patenten vertraut gemacht und auf die kritischen Punkte hingewiesen werden.

Zudem lässt sich eine während der Entwicklung beabsichtigte Konstruktionsänderung sofort berücksichtigen. Ihr Einfluss auf dem Weg durch die Patentlandschaft kann leicht analysiert werden. Unter Umständen wird dabei auch sofort klar, dass ein bestimmter Weg nicht gangbar ist.

Fazit: Es gibt zwei wichtige Säulen einer US-Patentstrategie, wenn es um die Neueinführung eines Produkts geht: die Anmeldestrategie und die FTO-Analyse zum Ausschluss von Patentverletzungen.

Während die Anmeldestrategie das neue Produkt vor Nachahmung schützt oder schützen soll, hilft die FTO-Analyse, relevante Patente der Konkurrenz zu identifizieren. Hierbei sind dynamische FTO-Analysen von großem Vorteil, da diese fortlaufend während der Produktentwicklung eingesetzt werden können. Unerwartete Folgen von Konstruktionsänderungen lassen sich auf diese Weise rechtzeitig erkennen.

Ein Beitrag von:

  • Stefan Golkowsky

  • Tim Oppermann

Zu unseren Newslettern anmelden

Das Wichtigste immer im Blick: Mit unseren beiden Newslettern verpassen Sie keine News mehr aus der schönen neuen Technikwelt und erhalten Karrieretipps rund um Jobsuche & Bewerbung. Sie begeistert ein Thema mehr als das andere? Dann wählen Sie einfach Ihren kostenfreien Favoriten.