16.12.2011, 12:03 Uhr | 0 |

Kartell-Verdacht EU und USA ermitteln gegen E-Book-Industrie

Die EU-Kommission und das US-Justizministerium ermitteln gemeinsam gegen die E-Book-Industrie. Sie vermuten ein Kartell von fünf internationalen Großverlagen. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung zwischen Apple, Google und Amazon.

Die EU-Kommission leitete vergangene Woche ein Kartellrechtsverfahren wegen möglicher Preisabsprachen bei E-Books ein. Das Verfahren richtet sich gegen die deutsche Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck, den französischen Verlag Hachette Livre, den britischen Verlag Penguin sowie gegen die amerikanischen Verlage Harper Collins und Simon & Schuster.

Das US-Justizministerium bestätigte vor wenigen Tagen in einer Anhörung des US-Kongresses, dass es auch in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission eigene Ermittlungen durchführe. Laut Wall Street Journal beobachtet das Ministerium die Branche bereits seit Längerem. Geprüft wird, ob die Unternehmen im E-Book-Vertrieb wettbewerbswidrige Preisabsprachen getroffen haben. Insbesondere geht es um das von Apple angestoßene Agency-Modell, in dem die Verlage die Bedingungen des E-Book-Verkaufs bzw. des Preises bestimmen: Der Händler erhält eine fixe Provision – bei Apple sind das 30 % des Preises. Auch Google setzt mit seinem Angebot Google Editions auf das Agency-Modell.

EU und USA ermitteln wegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen im E-Book-Vertrieb

Üblich war bis dahin im angelsächsischen Markt das sogenannte Wiederverkäufermodell, bei dem der Verlag die E-Books an die Händler veräußert, die dann selbst die Verkaufspreise festlegen können. In Deutschland und Frankreich gilt für Print- wie E-Bücher die Preisbindung – hier legen die Verlage die Preise fest und gewähren Händlern Rabatte.

Das Agency-Modell richtet sich vornehmlich gegen den Online-Buchhändler Amazon. Amazon hatte von amerikanischen Verlagen verlangt, kein E-Book zu einem teureren Preis als 9,99 $ zu verkaufen. Dies änderte sich, als Apple mit dem iPad in den Markt einstieg und ein anderes Verkaufsmodell – eben das Agency-Modell – unterbreitete.

E-Book: Agency-Modell von Apple besonders im Fokus

Steve Jobs schilderte in seiner Biografie seine Verhandlung mit den Verlagen so: "Wir haben eine Garantie verlangt: Wenn irgendjemand die Bücher billiger verkauft als wir, dann können wir die Preise ebenfalls senken. Also sind sie zu Amazon gegangen und haben gesagt: ,Ihr unterschreibt auch einen Agentenvertrag, sonst liefern wir euch die Bücher nicht.‘" Amazon gab nach und beugte sich damit letztlich der Preisfestlegung durch die Verlage. 

Im Februar 2010 setzte sich der US-Verlag Macmillan als erster Verlag gegen das 9,99-$-Preisdiktat von Amazon durch, im Herbst 2010 waren Harper Collins, Simon & Schuster, Penguin, Hachette sowie Canongate gefolgt. Macmillan und Canongate sind nach aktuellen Informationen von der Kartelluntersuchung nicht betroffen. Ebenso wenig die Bertelsmann-Tochter Random House, die erst im März 2011 zum Agency-Modell gewechselt war.

Verlage beziehen Stellung zu den Vorwürfen hinsichtlich der E-Book-Absprachen

Drei der fünf beschuldigten Verlage haben inzwischen zu dem eingeleiteten Verfahren Stellung bezogen. Rüdiger Salat, Mitglied der Holtzbrinck-Geschäftsführung, wies die Vorwürfe als "unbegründet" zurück. Hachette Livre erklärte, dass das Agency-Modell zu mehr Wettbewerb und zu einer größeren Auswahl an E-Books und E-Readern geführt habe. Harper Collins will künftig mit dem Justizministerium eng zusammenarbeiten.

Gleichzeitig läuft seit August eine Sammelklage zweier Privatpersonen gegen Apple und fünf US-Verlage, die sich ebenfalls gegen das Agency-Modell richtet. In der Klage heißt es, dass die E-Book-Preise seit Einführung des Modells im Schnitt von 12 $ auf 15 $ gestiegen seien und sich immer mehr den Preisen gedruckter Bücher annäherten, obwohl die Produktionskosten erheblich niedriger seien.

Die britische Wettbewerbsbehörde hatte bereits mögliche Verstöße untersucht, ihr Verfahren aber eingestellt, als sich die Kommission der Sache annahm. Ein Sprecher des Bundeskartellamts sagte, dass das Verfahren in Brüssel am besten aufgehoben sei, da es grenzüberschreitende Geschäftsprozesse betreffe. Man werde sich dann bei der Beurteilung an Brüssel orientieren.

Von Christiane Schulzki-Haddouti | Präsentiert von VDI Logo
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